Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland
Die Bundesregierung und die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft haben den Ausbildungspakt um weitere drei Jahre bis 2010 mit neuen Inhalten verlängert, um jedem ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen Jugendlichen ein Ausbildungsangebot zu unterbreiten.
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Der Kriterienkatalog richtet sich an alle Partner am Ausbildungsmarkt: Schulen, Betriebe, Arbeitsagenturen und Bildungsträger, aber auch Jugendliche und ihre Eltern. Es ist ein Leitfaden zur einvernehmlichen Beurteilung der Ausbildungsreife und ein Angebot zur Verständigung über diese oftmals strittigen Sachverhalte.
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Mit dem Vierten Änderungsgesetz zum Sozialgesetzbuch III wurde das bisherige, im Rahmen des Ausbildungspaktes 2004 entwickelte und seither erfolgreich durchgeführte Sonderprogramm der Bundesregierung zur Förderung der Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQ) als Arbeitgeberleistung ins SGB III übernommen (gem. § 235b SGB III).
Weiter zur Seite Betriebliche EinstiegsqualifizierungSonderprogramm Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQ)
Betriebliche Einstiegsqualifizierungen sind ein von der Wirtschaft im Rahmen des Ausbildungspaktes entwickeltes Angebot, das jungen Menschen mit Vermittlungshemmnissen als Brücke in die Berufsausbildung dient.
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Bundesagentur für Arbeit
Ausbildungsreife sicherstellen – Berufsorientierung stärken
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