Der Ausbildungsvertrag in der betrieblichen Ausbildung

Du hast dich um einen Ausbildungsplatz beworben und vielleicht schon eine Zusage erhalten. Dann solltest du bald einen Vertrag mit deinem Ausbildungsbetrieb unterschreiben. Hier erfährst du, worauf dabei zu achten ist.

Vor Beginn einer betrieblichen Ausbildung wird ein schriftlicher Ausbildungsvertrag geschlossen. Er enthält bestimmte Mindestangaben:

  • positiv:Ziel und Gliederung der Berufsausbildung mit genauem Ausbildungsplan
  • positiv:Beginn und Dauer deiner Ausbildung
  • positiv:Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  • positiv:Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit, der Probezeit und des Urlaubs
  • positiv:Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
  • positiv:Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden kann
  • positiv:Hinweis auf Tarifverträge und Vereinbarungen, die bei deinem Vertrag gelten

Tipp:Gut zu wissen: Weitere Informationen findest du in der Broschüre „Ausbildung und Beruf“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Den Vertrag unterschreibst du selbst und ein Vertreter deines Ausbildungsbetriebes. Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, muss auch dein gesetzlicher Vormund mit unterschreiben, also in der Regel deine Mutter oder dein Vater.

Das Ausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. In der Probezeit überprüfst du, ob du den passenden Beruf gewählt hast. Auch der Ausbildungsbetrieb stellt sich die Frage, ob ihr zusammenpasst. Die Probezeit dauert mindestens einen Monat und höchstens 4 Monate. Während der Probezeit kannst du den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Der Ausbildungsbetrieb kann das genauso. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Alle Auszubildenden haben Anspruch auf Urlaub. Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht bestimmt. Für minderjährige Auszubildende gelten andere Bestimmungen als für volljährige Auszubildende. Die genaue Anzahl an Urlaubstagen ist im Ausbildungsvertrag festgelegt.