Hilfen für Jugendliche mit Behinderungen

Du brauchst Hilfe und Unterstützung, damit du deinen Wunsch nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung verwirklichen kannst? Dann sprich mit deiner Berufsberatung. Sie hat spezielle Unterstützungsangebote. Damit kannst du eine betriebliche Ausbildung erfolgreich abschließen.

Wenn du in deiner Ausbildung nicht mitkommst oder Hilfe beim Lernen brauchst, gibt es die ausbildungsbegleitenden Hilfen. Du bekommst zum Beispiel:

  • positiv: Förderunterricht in Theorie und Praxis
  • positiv: Sprachunterricht
  • positiv: Hilfe bei Problemen im sozialen Umfeld oder im Betrieb
  • positiv: Unterstützung beim Lernen für Prüfungen

Bei einer assistierten Ausbildung wirst du zusätzlich unterstützt: Etwa bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle und bei der Vorbereitung auf die Ausbildung.

Weitere Informationen findest du im Flyer Deine Berufsausbildung im Betrieb schaffen.

Bei einer außerbetrieblichen Berufsausbildung wirst du nicht von einem Betrieb ausgebildet, sondern von einer speziellen Bildungseinrichtung. Dort machst du den praktischen Teil deiner Ausbildung. Manchmal arbeiten die Einrichtungen dafür mit einem Kooperationsbetrieb zusammen. Dann lernst du auch gleich die Arbeit in einem Betrieb kennen. Wie alle Auszubildenden besuchst du außerdem die Berufsschule. Außerdem bekommst du Förderunterricht und persönliche Unterstützung – individuell auf deine Bedürfnisse ausgerichtet.

Weitere Informationen findest du im Flyer Deine Ausbildung – deine Chance.

Wenn eine Ausbildung in einem Betrieb nicht möglich ist, kannst du sie in einer Einrichtung speziell für Menschen mit Behinderung machen. Das sind sogenannte Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dort gehen auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ein. Grundsätzlich erfolgt die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Ist eine reguläre Ausbildung aufgrund der Behinderung nicht möglich, kann diese durch eine Unterstützung bei der Ausbildung vereinfacht werden. Inhalte und Dauer einer Ausbildung können dann individuell an die Bedürfnisse angepasst werden.  Eine solche Ausbildung ist nur in Absprache mit der zuständigen Arbeitsagentur möglich.

Auszubildende (mit oder ohne Behinderungen) erhalten Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist.

Die BAB kann grundsätzlich gewährt werden, wenn du eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf machst oder eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme besuchst.

Für Jugendliche mit Behinderungen gibt es zusätzlich folgende Besonderheiten:

  • Anspruch auf BAB besteht auch, wenn du im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnst.
  • Förderfähig sind auch Berufsausbildungen, die abweichend von den Ausbildungsordnungen für staatlich anerkannte Ausbildungsberufe oder in Sonderformen für Menschen mit Behinderungen durchgeführt werden.
  • Eine Verlängerung der Berufsausbildung, eine Wiederholung der gesamten Berufsausbildung oder von Teilen davon sowie eine erneute Berufsausbildung kann gefördert werden, wenn Art oder Schwere der Behinderung es erfordern und ohne die Förderung eine dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben nicht erreicht werden kann.

Weitere Informationen findest du im Broschüre zur Berufsausbildungsbeihilfe.

Den Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe kannst du unter eServices nach Anmeldung stellen.

Unter Umständen kommt auch eine Förderung mit dem sogenannten „Ausbildungsgeld" infrage. Es soll den Lebensunterhalt während der Teilnahme an einer geförderten Maßnahme zu Berufsvorbereitung oder Berufsausbildung sicherstellen.

BAB online beantragen

Im Zusammenhang mit deinem Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe gibt es auch bestimmte Rechte und Pflichten, die zu beachten sind, insbesondere

  • die Pflicht zur Mitwirkung der/des Auszubildenden und der Person, mit der er oder sie verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist sowie der Eltern,
  • das Recht auf Widerspruch und Klage.

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