Damit Sie einen Bildungsgutschein erhalten können, müssen individuelle Voraussetzungen erfüllt sein, die wir in einem persönlichen Beratungsgespräch gemeinsam besprechen. Zudem muss der von Ihnen ausgewählte Bildungsträger und die berufliche Weiterbildung von einer fachkundigen Stelle zugelassen sein.
Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Damit wird Ihnen zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden und gegebenenfalls das Arbeitslosengeld weitergezahlt wird.
Einen Bildungsgutschein können Sie erhalten, wenn die Weiterbildung notwendig ist,
- damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann oder
- eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann.
Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei arbeitslosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch, wenn die zusätzlichen oder ergänzenden beruflichen Qualifikationen zu einer Kompetenzerweiterung und Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten führen. Auch solche Qualifikationen müssen sich am Bedarf des Arbeitsmarktes orientieren. Darüber hinaus kann der Erwerb von Grundkompetenzen insbesondere in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik und Informations- und Kommunikationstechnologien gefördert werden. Voraussetzung: Der Erwerb der Grundkompetenzen schafft die Grundlage für eine erfolgreiche berufliche Weiterbildung oder verbessert allgemein die Beschäftigungsfähigkeit.
Auf die Förderung des nachträglichen Erwerbs eines Berufsabschlusses sowie eines Hauptschul- oder vergleichbaren Schulabschlusses besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch.
Auch Beschäftigte können einen Bildungsgutschein erhalten, wenn Sie sich im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses weiterbilden möchten.
Tipp:Tipp: Sie können noch mehr Unterstützung für eine berufliche Weiterbildung erhalten. Informieren Sie sich dazu auf unserer Seite Förderung der beruflichen Weiterbildung.