Bildungsgutschein

Wenn Sie eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung machen wollen, kann Sie Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter finanziell mit einem Bildungsgutschein unterstützen.

Damit Sie einen Bildungsgutschein erhalten können, müssen individuelle Voraussetzungen erfüllt sein, die wir in einem persönlichen Beratungsgespräch gemeinsam besprechen. Zudem muss der von Ihnen ausgewählte Bildungsträger und die berufliche Weiterbildung von einer fachkundigen Stelle zugelassen sein.

Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Damit wird Ihnen zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden und gegebenenfalls das Arbeitslosengeld weitergezahlt wird.

Einen Bildungsgutschein können Sie erhalten, wenn die Weiterbildung notwendig ist,

  • damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann oder
  • eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann.

Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei arbeitslosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch, wenn die zusätzlichen oder ergänzenden beruflichen Qualifikationen zu einer Kompetenzerweiterung und Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten führen. Auch solche Qualifikationen müssen sich am Bedarf des Arbeitsmarktes orientieren. Darüber hinaus kann der Erwerb von Grundkompetenzen insbesondere in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik und Informations- und Kommunikationstechnologien gefördert werden. Voraussetzung: Der Erwerb der Grundkompetenzen schafft die Grundlage für eine erfolgreiche berufliche Weiterbildung oder verbessert allgemein die Beschäftigungsfähigkeit.

Auf die Förderung des nachträglichen Erwerbs eines Berufsabschlusses sowie eines Hauptschul- oder vergleichbaren Schulabschlusses besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch.

Auch Beschäftigte können einen Bildungsgutschein erhalten, wenn Sie sich im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses weiterbilden möchten.

Tipp:Tipp: Sie können noch mehr Unterstützung für eine berufliche Weiterbildung erhalten. Informieren Sie sich dazu auf unserer Seite Förderung der beruflichen Weiterbildung.

Umfang der Förderung

Menschen an Notebooks

Folgende Ausgaben rund um Ihre Weiterbildung können wir grundsätzlich erstatten:

  • positiv:Lehrgangsgebühren einschließlich der Kosten für erforderliche Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren
  • positiv:Fahrkosten
  • positiv:Kosten für Kinderbetreuung während der beruflichen Weiterbildung

Welche Kosten in Ihrem Fall übernommen werden können, stellen wir im Beratungsgespräch mit Ihnen fest.

Wird Ihre berufliche Weiterbildung gefördert, übernimmt Ihre Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihr Jobcenter außerdem bestimmte Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung. Weitere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt Förderung der beruflichen Weiterbildung.

Weiterbildungsgeld

Nehmen Sie an einer abschlussorientierten Weiterbildung teil, die von der Agentur für Arbeit gefördert wird, erhalten Sie einen Zuschuss (Fachbegriff: Weiterbildungsgeld). Eine abschlussorientierte Weiterbildung ist zum Beispiel 

  • eine Umschulung,
  • eine berufliche Teilqualifizierung oder
  • ein Vorbereitungslehrgang auf die Externenprüfung/Schulfremdenprüfung.

Erfüllt Ihre Weiterbildung die Voraussetzungen, erhalten Sie monatlich Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro.

Weiterbildungsprämie

Wer eine Weiterbildung besucht, die zum Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt (Umschulung oder Vorbereitungslehrgang auf die Externenprüfung) kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Weiterbildungsprämie erhalten.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Weiterbildungen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führen. Die Ausbildungsdauer muss auf mindestens 2 Jahre festgelegt sein.

Wie sieht die Förderung aus?

Wer im Rahmen einer Umschulung die Zwischenprüfung oder den ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung bei einer Kammer erfolgreich ablegt, hat Anspruch auf eine Prämie von 1.000 Euro. Voraussetzung ist, dass in den jeweiligen Berufsgesetzen oder Ausbildungsverordnungen eine entsprechende Prüfung festgelegt ist. Die Prämie für das Bestehen der Abschlussprüfung bei Umschulungen beziehungsweise der Externen-/Nichtschülerprüfung beträgt 1.500 Euro.

Ihr Weg zum Bildungsgutschein

Kontakt aufnehmen

Nehmen Sie zunächst Kontakt mit Ihrer Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihrem Jobcenter auf. Sie werden anschließend von uns zu einem Beratungsgespräch eingeladen. Den Termin können Sie online anfragen oder uns nach erfolgter Beratung bereits die erforderlichen Informationen zu der beruflichen Weiterbildung zukommen lassen:

Anfrage starten

Beraten lassen

Im Termin besprechen Sie Ihre beruflichen Weiterbildungspläne mit Ihrer Ansprechperson. Diese prüft, ob Sie die individuellen Voraussetzungen für eine geförderte Weiterbildung erfüllen. Ist das der Fall, erhalten Sie einen Bildungsgutschein.

Bildungsangebot auswählen

Finden Sie in unserer Online-Suche die Weiterbildung, die zu Ihrem beruflichen Ziel passt: Weiterbildungsangebote finden

In unserer Online-Suche finden Sie auch Umschulungen: Umschulungsangebote finden

Nachweise einreichen

Möchten Sie während der Teilnahme an der Weiterbildung Nachweise einreichen, können Sie dies hier tun:

Dokumente einreichen

Ihre Dienststelle vor Ort

Wir sind für Sie da. Kommen Sie persönlich bei uns vorbei oder kontaktieren Sie uns.