Bürger

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Herzlich Willkommen auf den Informationsseiten für Bürgerinnen und Bürger. Hier haben wir für Sie eine Vielzahl an Informationen, Hinweisen und Tipps zusammengestellt. Die Inhalte unseres Informationsangebotes bieten Ihnen einen ersten allgemeinen Überblick. Für Detailfragen sowie Ihre auf den Einzelfall bezogenen Anliegen und Wünsche stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur mit Ihrem Fachwissen gerne zu Verfügung. Auf den folgenden Seiten finden Sie die Ansprechpartner Ihrer Agentur für Arbeit Dortmund. Leistungen an Bürgerinnen und Bürger:

Vermittlungsbudget

Wenn Sie ausbildungssuchend, arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können Ihnen die Kosten für die Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erstattet werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird. Die Leistungen müssen bei Ihrer Agentur für Arbeit Dortmund beantragt werden, bevor sie entstehen. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistungen.

Vermittlungsgutschein

Der Vermittlungsgutschein ermöglicht die kostenlose Inanspruchnahme eines privaten Arbeitsvermittlers. Einen Vermittlungsgutschein erhält auf Antrag, wer Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II hat sowie seit 6 Wochen arbeitslos und noch nicht vermittelt ist. Der Vermittlungsgutschein kann bei uns persönlich, telefonisch, brieflich oder per Fax bzw. E-Mail unter Angabe Ihrer Kundennummer beantragt werden.

Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein ist die Zusicherung, dass wir Ihnen bei Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildungen die Kosten für die Weiterbildung übernommen werden. Die Ausgabe eines Bildungsgutscheins setzt voraus, dass in einer persönlichen Beratung mit einer Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit Dortmund ein individuell notwendiger Qualifizierungsbedarf festgestellt wurde. Die Übernahme der Kosten  ist eine Kann – Leistung und hängt von vorhandenen Haushaltsmitteln ab. Wenn Sie sich für unsere Bildungszielplanung interessieren, finden Sie auf der Eingangsseite des Navigationspunktes „Regionalinformationen" die Verlinkung.

Unterstützung der Vermittlung durch Dritte

Wenn Sie länger als 6 Monate arbeitslos sind , können auch Dritte von uns zur  Unterstützung Ihres individuellen  Vermittlungsprozesses beauftragt werden. Diese Unterstützungsleistung ist individuell zeitlich befristet.

Maßnahmen der Eignungsfeststellung, Trainingsmaßnahmen

Wenn Sie Arbeitslos sind oder von Arbeitslosigkeit bedroht können Tätigkeiten oder Maßnahmen, die zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten beitragen, gefördert werden. Dazu gehören Maßnahmen, die

  • die Eignung für eine berufliche Tätigkeit oder eine Leistung der aktiven Arbeitsförderung feststellen (Dauer bis zu 4 Wochen)
  • die Selbstsuche und die Vermittlung von Arbeitslosen unterstützen (Dauer bis zu 2 Wochen)
  • Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, um eine Vermittlung in Arbeit oder einen erfolgreichen Abschluss einer beruflichen Aus- und Weiterbildung erheblich verbessern (Dauer bis zu 8 Wochen).