Menschen mit Behinderung

Beratungsgespräch Arbeitsagentur

Informationen zur Arbeitsvermittlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und der Gelichstellung mit schwerbehinderten Menschen gem. §2 Abs. 3 SGB IX

Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung

Für behinderte Menschen ist das Reha-Team in der Agentur für Arbeit erster Ansprechpartner in allen Fragen von Ausbildung und Beruf. Es bietet einen individuellen und umfassenden Service zur Teilhabe am Arbeitsleben. Zuständig ist jeweils die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der behinderte Mensch seinen Wohnort hat.

Berufliche Rehabilitation

Die berufliche Rehabilitation umfasst alle Maßnahmen und Hilfen, die erforderlich sind, die dauerhafte Eingliederung oder Wiedereingliederung behinderter Menschen in Arbeit, Beruf und Gesellschaft zu erreichen. Rechtliche Grundlagen sind vor allem das SGB III und das SGB IX. Für die arbeits- und berufsfördernden Maßnahmen und Hilfen sowie die entsprechende finanzielle Förderung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben ist neben anderen Trägern (z.B. Rentenversicherung) die Agentur für Arbeit zuständig.

Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht

Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten können.


Die Links auf der rechten Seite geben Antworten auf viele Fragen !

Reha-Team der Agentur für Arbeit Nordhorn erreichen Sie unter:

Tel: 01801 / 555111 (Arbeitnehmer) *

*Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min"


Tel: 01801 / 664466 (Arbeitgeber) *

*Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min"


Fax: 05921/870-683