Bildungszielplanung der Agentur für Arbeit Nürnberg und des Jobcenter Nürnberg
Qualifizierungsmaßnahmen - Hinweise zum Bildungsgutscheinverfahren
Die Agentur für Arbeit Nürnberg erstellt unter Berücksichtigung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt eine Bildungszielplanung (§ 85 SGB III). In dieser Planung sind die Bildungsziele enthalten, für die von der Agentur für Arbeit Nürnberg Bildungsgutscheine ausgegeben werden.
Nach § 77 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) können Arbeitnehmer/-innen bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn
- die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihnen wegen fehlendem Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist,
- vor Beginn der Teilnahme eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt ist.
Nur wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Bildungsgutschein ausgestellt werden.
Voraussetzung für die Einlösung eines Bildungsgutscheins ist, dass sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme für die Förderung zugelassen sind (§ 77 Absatz 1 Nr. 3 SGB III). Zuständig für diese Zulassungen sind die Fachkundigen Stellen. Die Agentur für Arbeit Nürnberg hat auf das Anerkennungsverfahren keinerlei Einfluss.
Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer beruflichen Qualifizierung trifft Ihre zuständige Vermittlungsfachkraft. Diese händigt Ihnen - bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen - einen Bildungsgutschein aus.
Bildungszielplanung 2012 der Agentur für Arbeit Nürnberg (
PDF, 108 KB)
"Initiative zur Flankierung des Strukturwandels" - Bildungszielplanung 2012 der Agentur für Arbeit Nürnberg (
PDF, 60 KB)
Bildungszielplanung 2012 des Jobcenter Nürnberg (
PDF, 240 KB)


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