HEGA 09/07-01 - Viertes Gesetz zur Änderung des SGB III - Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jüngeren Menschen
SP III 22 – 56217.01/56421o.01/56421p.01/6516/6517/6204/3313/3312, SP II 12 - II-1203.72 / -II-1203.73 / II-1203.52.1 / II-1203.5.1/3313/3317-
01.10.2007
31.12.2012
nein
Zusammenfassung
Vorbehaltlich der abschließenden Beratung durch den Bundesrat am 21.09.2007 tritt ab 01.10.2007 das Vierte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch in Kraft. Ergänzend zur HEGA 8/07-8 (SGB III), sowie zur Geschäftsanweisung (SGB II) Nr. 35 vom 20.08.2007 werden mit dieser HEGA erste Hinweise bzw. Geschäftsanweisungen (SGB III) zur Umsetzung der neuen Leistungen gegeben.
Vorbehaltlich der abschließenden Beratung durch den Bundesrat am 21.09.2007 tritt ab 01.10.2007 das Vierte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) in Kraft.
Bezug nehmend auf die HEGA 08/2007 laufende Nr. 08 (SGB III) sowie auf Geschäftsanweisung (SGB II) Nr. 35 vom 20.08.2007 werden die Geschäftsanweisungen (SGB III) für die
- Sozialpädagogische Begleitung gem. § 241a Abs. 1 SGB III (AZ: 6516)
- Organisatorische Unterstützung bei betrieblicher Berufsausbildung und Berufsausbildungsvorbereitung gem. § 241a Abs. 2 SGB III (Ausbildungsmanagement – AZ: 6517).
unter dem Pfad "Förderung > Förderung der Berufsausbildung > Benachteiligtenförderung" im Intranet bereitgestellt.
Das Vergabeverfahren für die Leistungen nach § 241a SGB III wird mit der Mengenbedarfsabfrage Anfang Oktober 2007 eingeleitet. Es wird davon ausgegangen, dass die Dienstleistungen für die Betriebe ab Ende Dezember 2007/ Anfang Januar 2008 bereitstehen.
Die Weisungen (SGB III) zu den Leistungen
- Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer (EGZ-Quali) gem. § 421o SGB III und
- Eingliederungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer (EGZ-Jug) gem. § 421p SGB III
sind in der aktualisierten Fassung der Geschäftsanweisung zu EGZ enthalten.
Die Geschäftsanweisungen (SGB III) zu EGZ stehen im Intranet unter "Förderung > Arbeitgeberleistungen > Eingliederungszuschuss > Weisungen und Gesetze > Gültige Weisungen" zur Verfügung.
Zu den erweiterten Möglichkeiten der vertieften Berufsorientierung ergehen zu einem späteren Zeitpunkt noch ergänzende Weisungen.
Die fachlichen Hinweise zu § 16 SGB II befinden sich derzeit noch in der Abstimmung mit dem BMAS. Bis zu ihrem Inkrafttreten gelten für den Bereich SGB II die oben stehenden Geschäftsanweisungen (SGB III) entsprechend, mit der Ausnahme der SGB-III-spezifischen Regelungen (Buchungsstellen).
Erfassung in coSach NT (AV):
Die Eingabe der Förderfälle für EGZ-Quali und EGZ-Jug in coSach NT (AV) ist voraussichtlich ab 17.10.2007 möglich. Zur Erfassung der übrigen Leistungen ergehen zu einem späteren Zeitpunkt gesonderte Weisungen.
Entsprechende Informationen hierzu werden im Intranet unter "Interner Service > Informationstechnik > UHD > BA-spezifische Software > coSachNT (AV)" bereitgestellt.
Anpassung der Arbeitsmittel:
Die erforderlichen Vorlagen (Anträge etc.) werden baldmöglichst über BK-Browser zur Verfügung gestellt.



Bundesagentur für Arbeit
GA Eingliederungs
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