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Anerkennung und Zulassung bis 31.03.2012

Mit den Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde im Bereich der Weiterbildungsförderung nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch das Anerkennungs- und Zulassungsverfahren eingeführt.

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Akkreditierung und Zulassung ab 01.04.2012

Änderungen bei der Akkreditierung von fachkundigen Stellen sowie bei der Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung.

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