Anerkennung und Zulassung
Mit den Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde im Bereich der Weiterbildungsförderung nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch das Anerkennungs- und Zulassungsverfahren eingeführt.
- Anerkennungs- und Zulassungsverfahren
- Zulassung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
- Anerkennung von fachkundigen Stellen
- Rechtliche Grundlagen
Anerkennungs- und Zulassungsverfahren
Ein Bildungsgutschein nach § 77 Abs. 4 SGB III kann nur bei einem für die Förderung zugelassenen Bildungsträger für eine ebenfalls für die Förderung zugelassenen Maßnahme der beruflichen Weiterbildung eingelöst werden.
Die Zulassung der Bildungsträger und -maßnahmen nehmen die sog. fachkundigen Stellen vor. Damit diese jedoch im Bereich der Zulassung für die Förderung mittels Bildungsgutschein tätig werden dürfen, müssen sie eine Anerkennung der bei der Bundesagentur für Arbeit eingerichteten Anerkennungsstelle vorweisen können.
Zulassung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
Sind Sie Bildungsträger und beabsichtigen, berufliche Weiterbildungsmaßnahmen anzubieten, die mittels Bildungsgutschein förderbar sind, ist damit sowohl Ihre Zulassung als Bildungsträger als auch die Zulassung Ihres Maßnahmeangebots für die Förderung mittels Bildungsgutschein eine zwingende Voraussetzung. Ihre Ansprechpartner für das Zulassungsverfahren sind die fachkundigen Stellen. Die Kontaktdaten der fachkundigen Stellen sind im „Verzeichnis der fachkundigen Stellen“ aufgeführt.
Bitte beachten Sie auch die Informationen für Bildungsträger zu speziellen Förderfällen und zur Zusammenarbeit mit den Agenturen für Arbeit. Weitere Informationen gibt Ihnen gerne Ihre örtliche Agentur für Arbeit.
Anerkennung von fachkundigen Stellen
Wenn Sie beabsichtigen, als fachkundige Stelle im Zulassungsverfahren tätig zu werden und damit Bildungsträger und -maßnahmen auf die Förderbarkeit mittels Bildungsgutschein zu prüfen, ist eine Anerkennung durch die Anerkennungsstelle erforderlich.
Rechtliche Grundlagen
Das Anerkennungs- und das Zulassungsverfahren werden geregelt durch die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung (AZWV). In der Begründung zur AZWV (
PDF, 81 KB)
finden Sie nähere Erläuterungen zu den Hintergründen und Intentionen der AZWV.
Eine inhaltliche Konkretisierung erfährt die Verordnung durch die vom Anerkennungsbeirat ausgesprochenen Empfehlungen und Feststellungen sowie Weisungen der Anerkennungsstelle, die Verbindlichkeitscharakter besitzen.
Bitte beachten Sie, dass Modifizierungen der rechtlichen oder normativen Grundlagen - insbesondere der AZWV und der Empfehlungen des Anerkennungsbeirats - dazu führen können, dass sich die Anforderungen an die fachkundigen Stellen bzw. Bildungsträger und -maßnahmen ändern. Sie sind verpflichtet, diese Änderungen zu beachten und schnellstmöglich umzusetzen.



Bundesagentur für Arbeit
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