HEGA 04/09 - 12 - Flächeneinführung 4-Phasen-Modell der Integrationsarbeit (Geschäftsanweisung Nr. 09/2009)
SU II – II-1200/ II-8031/ II-8035/ II-8502 / 5403 / 2660
20.04.2009
31.12.2010
ja
Zusammenfassung
Mit dem 4-Phasen-Modell der Integrationsarbeit wird rechtskreisübergreifend und flächendeckend ein strukturierter Referenzrahmen für die Integrationsarbeit zur Verfügung gestellt. Das Fachkonzept wird nach Rechtskreisen getrennt und zeitgleich mit der entsprechenden IT-Unterstützung und nach Durchführung der erforderlichen Workshops im August 2009 im SGB II (VerBIS Programmversion P92) und im Dezember 2009 im SGB III (VerBIS Programmversion P93) eingeführt.
- 1. Ausgangssituation
- 2. Absicht der Zentrale
- 3. Einzelaufträge - Regionaldirektionen
- 4. Einzelaufträge - ARGEn, AAgAw, AA
- 5. Beteiligung
Bezug: E-Mail-Info SGB II und SGB III vom 06.03.2009 – II-5311/II-3601/…
1. Ausgangssituation
Berichte der Prüfinstanzen sowie Rückmeldungen aus der Praxis und Diskussionen mit den beteiligten Akteuren weisen insbesondere auf folgende Handlungsbedarfe hin:
- bei Beziehern von Arbeitslosengeld, die an der Schwelle zum Übertritt in die Grundsicherung für Arbeitsuchende stehen, muss eine nahtlose Betreuung gewährleistet sein;
- bei integrationsfernen Kunden (Betreuungskunden) im SGB III und integrationsnahen Kunden im SGB II bedarf es sowohl einer differenzierten Abbildung ihrer Profillagen als auch differenzierter Lösungsansätze zur Erzielung von Integrationen bzw. Integrationsfortschritten;
- die individuellen Stärken der Kunden müssen gleichgewichtig neben den Vermittlungshemmnissen stehen;
- die Integrationsprozesse sowie die Ziele und Phasen der Integrationstätigkeit müssen in einer transparenten, praxistauglichen und ressourcenschonenden Weise im IT-Vermittlungsverfahren abgebildet werden.
2. Absicht der Zentrale
In einer rechtskreisübergreifend zusammengesetzten Arbeitsgruppe aus Experten der Agenturen für Arbeit und ARGEn sowie der Regionaldirektionen und der Zentrale wurde – unter Berücksichtigung der Besonderheiten des SGB II und SGB III – das „4-Phasen-Modell der Integrationsarbeit (4PM)“ entwickelt. Ziel war es, die bereits existierenden Systeme und Strategien aufzunehmen und in ein neues rechtskreisübergreifendes Integrationssystem zu integrieren. Dieses Modell beschreibt mit den Phasen Profiling, Zielfestlegung, Strategieauswahl und Umsetzung den Referenzprozess für eine fachlich plausible und nachvollziehbar strukturierte Integrationsarbeit. Es wird in beiden Rechtskreisen verbindlich eingeführt und unterstützt die rechtskreisübergreifende Integrationsarbeit. Der Prozess wird in die bekannte VerBIS-Umgebung integriert und wurde an den Standorten Heilbronn (AA und AAgAw), Erfurt (AA und ARGE), Bochum (AA und ARGE Herne), Braunschweig (AA und ARGE) und Mainz (AA und ARGE Worms) unter dem Gesichtspunkt der Praxistauglichkeit erprobt. Parallel wurden verschiedene Einführungsszenarien getestet.
Informationen zum 4-Phasen-Modell befinden sich in der Anlage 1 (Kurzinformation 4PM).
Das 4PM steht nicht für sich allein, sondern ist als Kernprozess eines übergreifenden, arbeitnehmerorientierten Integrationskonzepts zu verstehen. Weitere Informationen und Hinweise zu Schnittstellen finden Sie unter dem Link (s. 2.1.3)
Das 4-Phasen-Modell der Integrationsarbeit betrifft im SGB II die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, für die gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB II die BA der gesetzliche Leistungsträger ist. Es wird im Rechtskreis SGB II im August 2009 (VerBIS Programmversion P 92) in den ARGEn und AAgAw und im Rechtskreis SGB III im Dezember 2009 (VerBIS Programmversion P 93) verbindlich eingeführt.
Die Einführung des 4-Phasen-Modells für die Ausbildungsvermittlung und Vermittlung von Rehabilitanden und Menschen mit Schwerbehinderung ist ab Dezember 2009 (VerBIS Programmversion P93) für beide Rechtskreise zeitgleich geplant. Über die konkrete Implementierung wird nach Auswertung der Ergebnisse der Konzepterprobung in Braunschweig entschieden.
Die Referenzstrategien des 4-Phasen-Modells können um regionale/lokale Gegebenheiten, z.B. lokale Netzwerke bzw. lokal entwickelte Ansätze guter Praxis erweitert werden. Hierzu erfolgen gesonderte Informationen.
2.1 Einführung des 4-Phasen-Modells
2.1.1 Einführungslogik
Die Einführung wird von Umsetzungsexperten (UE) begleitet. Diese UE werden ab Ende April 2009 zentral ausgebildet. Die UE informieren/qualifizieren im Rahmen von Workshops (WS) die örtlichen Führungskräfte (WS 1 + 2). Die Teamleiter unterweisen ihre Mitarbeiter (WS 3). Optional kann eine Einführungsveranstaltung für die Mitarbeiter durchgeführt werden.
In der Anlage 2 (4PM_Überblick Einführungslogik) wird der idealtypische Prozess auf Basis der Erkenntnisse während der Umsetzungserprobung beschrieben. Er kann an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.
2.1.2 Kostenregelung
Die WS werden von UE oder Führungskräften der ARGEn/AAgAw/AA durchgeführt. Zusätzliche Kosten hierfür fallen nicht an.
Soweit die ARGEn/AAgAw im Einzelfall für die Einweisung ihrer Mitarbeiter (WS 3) BA-eigene Räumlichkeiten zur Durchführung von Maßnahmen nutzen, haben sie die Kosten gemäß Anlage 6 der Geschäftsanweisung SGB II Nr. 05/2006 zu tragen. Werden Bildungseinrichtungen/Tagungsstätten angemietet, sind die tatsächlich anfallenden Kosten zu bezahlen. Reisekosten, sowie z. B. Kosten für den Druck von Schulungsunterlagen sind aus dem Verwaltungsbudget zu bestreiten.
2.1.3 Zentrale Arbeitsmittel
Mit Veröffentlichung dieser HEGA werden auf der Intranetseite folgende Unterlagen abrufbar sein:
- Fach-/Leitkonzept inklusive Anlagen
- zusammenstellbare Workshopunterlagen
- Vorlagen zur Anfertigung von Präsentationsunterlagen
- Unterlagen zur Kommunikation
- ab Juni 2009 verschiedene WBT (webbasiertes Training)
2.1.4 Fachlicher Support
Um die Einführung des 4-Phasen-Modells optimal zu unterstützen wird ein System des fachlichen Supports eingerichtet.
Zeitnah werden Informationen zu fachlichen und organisatorischen Inhalten des 4-Phasen-Modells (inklusive FAQ - Liste) in Form eines Intranet-Auftrittes bereitgestellt. Zusätzlich zu einem bereits bestehenden geschlossenen Forum für Umsetzungsexperten wird ein offenes Forum zum 4-Phasen-Modell eingerichtet. Für die Umsetzungsexperten steht zudem eine Expertenablage zur Verfügung.
Für darüber hinausgehende Fragen wird folgende Support-Struktur eingerichtet:
| Ebene | Zuständig | Kommunikationskanal | Aufgaben |
|---|---|---|---|
| 1 | Regionaldirektionen (Umsetzungsorganisation) | Virtuelles Postfach ist einzurichten | Klärung fachlicher Fragen, die durch die zentral bereitgestellten Hilfsmittel vor Ort nicht gelöst werden können. |
| 2 | Zentrale (Projektteam) | Virtuelles Postfach: _BA-Zentrale-WE-II-III-Projektsteuerung | Klärung fachlicher Fragen der Ebene 1, die dort nicht gelöst werden können. |
Darüber hinaus beantwortet der UHD Fragen der Anwender zum Umgang mit VerBIS.
2.1.5 Monitoring
In der Vergangenheit hat sich die Arbeit mit einem MPS-Tool als hilfreich erwiesen. Aus diesem Grund wird auch bei der Einführung des 4-Phasen-Modells auf dieses Hilfsmittel zurückgegriffen.
MPS: Der Einführungsprozess wird in verschiedene Maßnahmebündel unterteilt, die mit einer idealtypischen Zeitschiene hinterlegt sind. In den umzustellenden Einheiten sind die Aktivitäten „begonnen“ und „abgeschlossen“ zu hinterlegen.
Risikobericht: In diesem nehmen die Umsetzungsverantwortlichen vor Ort bei absehbaren bzw. bereits aufgetretenen Problemen eine Einschätzung vor und dokumentieren Steuerungsmaßnahmen.
In einem Prozesshandbuch sind die einzelnen Schritte sowie Maßnahmebündel ausführlich erläutert und um Hinweise für die Vorbereitung und Umsetzung der Einführung des 4-Phasen-Modells ergänzt.
2.1.6. Datenmigration VerBIS
Die Arbeit mit dem 4-Phasen-Modell wird durch entsprechende Funktionalitäten in VerBIS unterstützt. Mit der Einführung der Programmversion P92 bzw. P93 wird eine größtmögliche Unterstützung durch eine Datenmigration gewährleistet. Im SGB II werden die Gesamtbetreuungsstufen, im SGB III die Kundengruppen in Profillagen überführt. Die Migration weiterer Profilingmerkmale wird geprüft. Nähere Informationen hierzu werden im Rahmen der üblichen VerBIS-Programminformationen gegeben.
Die migrierten Profile sind im Rahmen der lfd. Beratungsgespräche bzw. Regelvorsprachen (Kontaktdichtekonzept) im SGB III bis zum 31. März 2010 zu überprüfen und zu vervollständigen. Um die Verbesserung des Intergrationsprozesses durch das 4-Phasen-Modell auch im SGB II kurzfristig zu realisieren, soll die Überprüfung hier bis zum 31. Dezember 2009 abgeschlossen sein. Zur Unterstützung stehen die bisherigen Seiten „Profiling“ (SGB II) und „Integrationsvorbereitung“ (SGB III) weiterhin „lesend“ in VerBIS zur Verfügung.
2.1.7 Kosten-/Leistungsrechnung (KLR)
Das Projekt Weiterentwicklung SGB II/SGB III ist an die Projektkostenrechnung der KLR-BA angeschlossen. Zeiten der Projektarbeit sind unter dem Kostenträger 700044 - Weiterentwicklung SGB II/SGB III - zu buchen (Tätigkeitsschlüssel 02 - Projektmitarbeit). Die Teilnahme an projektinduzierten Schulungen ist unter 700044 i.V.m. Tätigkeitsschlüssel 03 (Schulungen) zu buchen; Trainer unter Schlüssel 03. In der Umsetzungsphase ist die Teilnahme an Schulungen unter dem Kostensammler 900102 – Teilnahme Qualifizierung - zu buchen, während die Trainer weiterhin unter 700044 i.V.m. Tätigkeitsschlüssel 03 (Schulungen) buchen. Die Umsetzungsexperten buchen in der Umsetzungsphase weiterhin auf den Kostenträger 700044 mit den Tätigkeitsschlüsseln 03 für Schulungen und 02 für etwaige sonstige Tätigkeiten.
3. Einzelaufträge - Regionaldirektionen
Die Regionaldirektionen führen das 4-Phasen-Modell verantwortlich ein und stellen die Umsetzung sicher.
3.1 Kommunikation
Die Regionaldirektionen werden gebeten mit den betroffenen Dienststellen möglichst frühzeitig Auftaktgespräche zu führen, um die Einführung zu konkretisieren und vorbereitende Maßnahmen zu initiieren. Die Internen Services sind einzubeziehen.
Die Regionaldirektionen stellen sicher, dass die relevanten Akteure vor Ort die notwendigen Informationen zur Einführung und zu den Inhalten des 4-Phasen-Modells erhalten.
3.2 Organisation
Wegen der Einführung des 4-Phasen-Modells in zwei Wellen wird der Aufbau einer Einführungsorganisation für die Planung, Koordination und Durchführung der flächendeckenden Einführung sowohl in den Regionaldirektionen als auch in größeren ARGEn/AAgAw/ Agenturen dringend empfohlen.
3.3 Qualifizierung
Die Regionaldirektionen planen dienststellenbezogene oder -übergreifende Workshops. Sie verantworten die Durchführung der WS 1 und 2 und die Unterstützung im WS 3 im Rahmen verfügbarer Kapazitäten. Die WS 3 für die Fachdienste (Nebenanwender) werden in der Regel durch die RD durchgeführt.
Qualifizierungslücken bei Fach- und Führungskräften, die die Einführung erschweren, sind nach Möglichkeit im Vorfeld zu schließen. Hierzu steht ein entsprechendes Bildungsangebot unter folgendem Link zur Verfügung: Bildungsangebote für beide Rechtskreise
4. Einzelaufträge - ARGEn, AAgAw, AA
Die Vorsitzenden der Agenturen setzen die Geschäftsanweisung gegenüber ihren Grundsicherungsstellen in Kraft. Sie führen das 4-Phasen-Modell in ihren Grundsicherungsstellen und Agenturen verantwortlich ein.
4.1 Kommunikation
Die Vorsitzenden der Agenturen informieren zeitnah die Trägerversammlungen ihrer Arbeitsgemeinschaften und den Verwaltungsausschuss über die Kernelemente des 4-Phasen-Modells sowie die Umsetzungsplanungen. Hierfür wurde den Regionaldirektionen eine Musterpräsentation mit Erläuterungen zur Verfügung gestellt.
4.2 Qualifizierung
Die Durchführung der WS 3 für Haupt- und Nebenanwender (siehe Anlage 2) obliegt den Grundsicherungsstellen und Agenturen. Zusätzlich wird die Durchführung eines maximal 1-tägigen WS 4 durch den TL nach ca. 4 Wochen Praxiserfahrung der Anwender mit dem 4-Phasen-Modell empfohlen.
4.3 Monitoring
Die Eintragungen im MPS, bzw. das Erstellen des Risikoberichts (siehe 2.1.5) erfolgt in den umzustellenden Einheiten.
5. Beteiligung
Der Hauptpersonalrat wurde beteiligt.
Aufhebung von Weisungen / Verfahrensinformationen
Mit Wirkung zum Einführungstermin des 4-Phasen-Modells im Rechtskreis der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden folgende Weisungen aufgehoben:
- HEGA 03/2008 - Betreuungsstufen im SGB II – Aktualisierung der Arbeitshilfe
GZ: SP II 11 – II-1203.8.4, II-5212.1 - Arbeitshilfe Profiling und Betreuungsstufen SGB II – Stand Februar 2008
GZ: SP II 11 – II-1203.8.4, II-5212.1 - Kriterienkatalog (zur Festlegung der Betreuungsstufen) – Stand 10.03.2008
GZ: SP II 11 – II-1203.8.4, II-5212.1 - Übersicht zur Festlegung der Gesamtbetreuungsstufe – Stand 13.11.2006
Mit Wirkung zum Einführungstermin des 4-Phasen-Modells im Rechtskreis SGB III wird folgende Weisung aufgehoben:
- HEGA 07/08 - 02 - Leitfaden Handlungsprogramme (HP) Arbeitnehmer
gez. Unterschrift
Anlagen



Bundesagentur für Arbeit