Geschäftsanweisung SGB II Nr. 17/2011 / E-Mail-Info SGB III vom 13.07.2011
SU II – II-8035 / II-1411 / II-5022 / II-5023 / 1034 / 1106 / 7562
Alle AA; RD; JC, die 2012 in zkT übergehen; nachrichtlich: alle weiteren JC
13.07.2011 Hinweis: Das Prozesshandbuch wurde am 31.08.2011 durch GA Nr. 23/2011 aktualisiert Aufhebung von Regelungen: teilweise Aufhebung der GA Nr. 33/2010 und der E-Mail Info SGB III vom 24.09.2010 hinsichtlich Übergang von gE/AAgAw in zkT Berichtspflicht: ja
12.07.2016
Weisung (GA Nr. 17/2011)
Weisung
Zusammenfassung
Weiterentwicklung SGB II - Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bereitstellung des aktualisierten Prozesshandbuches für den Übergang von gE/AAgAw in zugelassene kommunale Trägerschaft (zkT) sowie des überarbeiteten Umsetzungsmonitorings.
- 1. Ausgangssituation
- 2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
- 3. Eigene Entscheidung und Absicht
- 4. Einzelaufträge
1. Ausgangssituation
Zum 01.01.2012 stehen die Überführungen von 46 Grundsicherungsstellen in zkT nach § 6a SGB II an. Aufgrund der Erfahrungen aus den bereits vollzogenen Umstellungen in zkT zum 01.01.2011 im Rahmen der Kreisgebietsreformen in Sachsen und Sachsen-Anhalt wurde das Prozesshandbuch überarbeitet.
2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
entfällt
3. Eigene Entscheidung und Absicht
Mit dem Prozesshandbuch (PHB) für den Übergang von gE/AAgAw in zkT nach § 6a SGB II werden den AA und den gE/AAgAw die notwendigen Informationen und Regelungen zur Verfügung gestellt, um die Umstellung erfolgreich vorbereiten zu können; dabei sollen die Kunden keine Beeinträchtigung in der Qualität der Betreuung erfahren.
Das PHB ist die Grundlage für das Umsetzungsmonitoring (vgl. Anlage 9 zum PHB). Dieses wird für eine Laufzeit vom 18.Juli 2011 bis zum 30.März 2012 (Ende der Stabilisierungsphase) aufgesetzt.
Nähere Informationen zum Umsetzungsmonitoring sind der Anlage 9 zum PHB zu entnehmen.
4. Einzelaufträge
- Die RD und AA bereiten auf der Basis des PHB die Umstellung vor. Es wird empfohlen, Projektorganisationen einzurichten.
- Die RD und AA richten - dem PHB entsprechende - Zugriffe auf das Monitoring ein und stellen sicher, dass die notwendigen Eingaben im Monitoring vorgenommen werden.
- Von den RD sind zu den im Monitoring hinterlegten Terminen Status- und Risikoberichte zu erstellen.
Adressatenkreis:
RD: GG, GO, PBL SGB II, Regionalberater , PBL SGB III, Agenturberater
AA: VG , GO
Grundsicherungsstellen: GF, BL



PDF, 1283 KB)
Bundesagentur für Arbeit