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Geschäftsanweisung SGB II Nr. 17/2011 / E-Mail-Info SGB III vom 13.07.2011

SU II – II-8035 / II-1411 / II-5022 / II-5023 / 1034 / 1106 / 7562

Alle AA; RD; JC, die 2012 in zkT übergehen; nachrichtlich: alle weiteren JC

13.07.2011
12.07.2016
Weisung (GA Nr. 17/2011)
Weisung

Hinweis: Das Prozesshandbuch wurde am 31.08.2011 durch GA Nr. 23/2011 aktualisiert

Aufhebung von Regelungen: teilweise Aufhebung der GA Nr. 33/2010 und der E-Mail Info SGB III vom 24.09.2010 hinsichtlich Übergang von gE/AAgAw in zkT

Berichtspflicht: ja

Zusammenfassung

Weiterentwicklung SGB II - Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bereitstellung des aktualisierten Prozesshandbuches für den Übergang von gE/AAgAw in zugelassene kommunale Trägerschaft (zkT) sowie des überarbeiteten Umsetzungsmonitorings.

1. Ausgangssituation

Zum 01.01.2012 stehen die Überführungen von 46 Grundsicherungsstellen in zkT nach § 6a SGB II an. Aufgrund der Erfahrungen aus den bereits vollzogenen Umstellungen in zkT zum 01.01.2011 im Rahmen der Kreisgebietsreformen in Sachsen und Sachsen-Anhalt wurde das Prozesshandbuch überarbeitet.

2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene

entfällt

3. Eigene Entscheidung und Absicht

Mit dem Prozesshandbuch (PHB) für den Übergang von gE/AAgAw in zkT nach § 6a SGB II werden den AA und den gE/AAgAw die notwendigen Informationen und Regelungen zur Verfügung gestellt, um die Umstellung erfolgreich vorbereiten zu können; dabei sollen die Kunden keine Beeinträchtigung in der Qualität der Betreuung erfahren.
Das PHB ist die Grundlage für das Umsetzungsmonitoring (vgl. Anlage 9 zum PHB). Dieses wird für eine Laufzeit vom 18.Juli 2011 bis zum 30.März 2012 (Ende der Stabilisierungsphase) aufgesetzt.

Nähere Informationen zum Umsetzungsmonitoring sind der Anlage 9 zum PHB zu entnehmen.

4. Einzelaufträge

  1. Die RD und AA bereiten auf der Basis des PHB die Umstellung vor. Es wird empfohlen, Projektorganisationen einzurichten.
  2. Die RD und AA richten - dem PHB entsprechende - Zugriffe auf das Monitoring ein und stellen sicher, dass die notwendigen Eingaben im Monitoring vorgenommen werden.
  3. Von den RD sind zu den im Monitoring hinterlegten Terminen Status- und Risikoberichte zu erstellen.

Adressatenkreis:

RD: GG, GO, PBL SGB II, Regionalberater , PBL SGB III, Agenturberater
AA: VG , GO
Grundsicherungsstellen: GF, BL

 

Anlage:

Prozesshandbuch für den Übergang von gemeinsamen Einrichtungen und Agenturen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung in zugelassene kommunale Träger (PDFPDF, 1283 KB)