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HEGA 01/10 - 11 – Anteil der Warmwasserbereitung an der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts

SP II 21 - II-1302.2

20.01.2010
19.01.2012
Information
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Zusammenfassung

Der Anteil für die Warmwasserbereitung wurde auf 1,8029 % der Regelleistung festgesetzt.


Aufgrund des BSG-Urteils vom 22.09.2009 hat das BMAS seine Rechtsauffassung zum Anteil der Warmwasserbereitung an der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts geändert und diese mit Schreiben vom 11.01.2010 den Ländern und der BA mitgeteilt. Das Schreiben ist zur Information beigefügt.

Die Fachlichen Hinweise zu § 20 SGB II werden in Kürze angepasst.


Gezeichnet Unterschrift

Anlage:

Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (PDFPDF, 3931 KB)