HEGA 10/10 - 06 - Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung und der BA
SP II 21 – II-1802
20.10.2010
31.12.2013
Weisung (AAgAw) / Empfehlung (ARGEn)
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Zusammenfassung
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und der BA über die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und der Bundesagentur für Arbeit wird veröffentlicht.
- 1. Ausgangssituation
- 2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
- 3. Eigene Entscheidung und Absicht
- 4. Einzelaufträge
1. Ausgangssituation
Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung hat hohe Priorität. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung verursachen jährlich enorme Ausfälle in den Kassen der Sozialversicherung und bei den Steuereinnahmen.
2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
entfällt
3. Eigene Entscheidung und Absicht
Die Behörden der Zollverwaltung und die BA arbeiten bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit eng zusammen. Zur besseren Koordinierung der Zusammenarbeit wurde die als Anlage beigefügte Vereinbarung geschlossen. Diese ist am 01.09.2010 in Kraft getreten. Der sachliche Anwendungsbereich der Zusammenarbeitsvereinbarung ist auf den Rechtskreis SGB II beschränkt. Sie lehnt sich an die zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und der BA zum 1. April 2008 für den Rechtskreis SGB III geschlossenen Zusammenarbeitsvereinbarung an. Die Vereinbarung schließt die Arbeitsgemeinschaften nicht ein, weil diese keine Unterstützungsbehörden nach § 2 Abs. 2 i. V. m. § 6 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sind. Den Arbeitsgemeinschaften wird die Anwendung der Vereinbarung empfohlen.
Die Vereinbarung soll den gesetzlichen Auftrag konkretisieren und die praktische Zusammenarbeit zwischen FKS und der BA im Rechtskreis SGB II bundeseinheitlich intensivieren und optimieren.
4. Einzelaufträge
Auf der Basis dieser Zusammenarbeitsvereinbarung wird die Zusammenarbeit auf örtlicher Ebene unter Berücksichtigung lokaler Besonderheiten organisiert.
Adressatenkreis:
Geschäftsführungen
Programmbereichsleiterinnen und Programmbereichsleiter der RDen
Programmberaterinnen und Programmberater Leistung der RDen
Stab Recht der RDen
Fachexpertinnen und Fachexperten Controlling SGB II der RDen
BL Leistung
TL AN-Leistungen
TL Leistungen/Recht
Verteilerbereich Leistungen/Recht
Im Auftrag
Anlage:
Zusammenarbeitsvereinbarung (
PDF, 137 KB)



Bundesagentur für Arbeit