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HEGA 12/09 - 12 - Geschäftspolitischer Schwerpunkt „Rechtmäßigkeit der Leistungsgewährung sicherstellen“

SP II 21 - II-1105, 1315, 1506, 1700, 7001, 7002, 7003, 8700, 8702

21.12.2009
31.12.2010
ARGE: Geschäftsanweisung (GA Nr. 50/2009), AAgAw: Weisung
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Aufhebung von Weisungen:

  • E-Mail-Info vom 16.09.2008 (Berücksichtigung von Einkommen)
  • E-Mail-Info vom 29.09.2008 (Sachbearbeitung in den Widerspruchstellen)
  • E-Mail-Info vom 13.11.2008 (Datenabgleich und OWi)
  • E-Mail-Info vom 20.02.2009 (Prüfung und Verfolgung vorrangiger (Unterhalts-)Ansprüche)

Zusammenfassung

Mit der Neuausrichtung des Steuerungssystems im SGB II erhalten die Rechtsmäßigkeit der Leistungsgewährung und Mittelverwendung und die Prozessqualität eine gleichgewichtige Bedeutung wie das Zielsystem. Der daraus resultierende geschäftspolitische Schwerpunkt „Rechtmäßigkeit der Leistungsgewährung sicherstellen“ nimmt die kritischen Handlungsfelder auf diesem Gebiet, die sich weiterhin durch signifikante Defizite in der Umsetzung auszeichnen, in den Fokus. Dabei werden die vier bereits geltenden Handlungsfelder fortgeführt und um das Feld „Durchführung der Sozialversicherung“ ergänzt.


1. Ausgangssituation

Im Rahmen der Fachaufsicht wurden in der Vergangenheit schwerpunktmäßig für die Bereiche Einkommen, Prüfung und Verfolgung vorrangiger (Unterhalts-) Ansprüche, Datenabgleich, Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und die Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen Ziele vorgegeben.

Prüfberichte u. a. der Internen Revision zeigen, dass bei der Qualität der Rechtmäßigkeit der Leistungsgewährung bei diesen Themen weiterhin Defizite vorliegen. Zusätzlich sind bei der Durchführung der Sozialversicherung Schwachstellen identifiziert worden.

2. Übergeordnete Entscheidung und Absicht

entfällt

3. Eigene Entscheidung und Absicht

Mit der Neuausrichtung des Steuerungssystems im SGB II erhalten die Rechtsmäßigkeit der Leistungsgewährung und Mittelverwendung und die Prozessqualität eine gleichgewichtige Bedeutung wie das Zielsystem. Der daraus resultierende geschäftspolitische Schwerpunkt „Rechtmäßigkeit der Leistungsgewährung sicherstellen“ nimmt die kritischen Handlungsfelder auf diesem Gebiet, die sich weiterhin durch signifikante Defizite in der Umsetzung auszeichnen, in den Fokus. Dabei werden die vier bereits geltenden Handlungsfelder fortgeführt und um das Handlungsfeld „Durchführung der Sozialversicherung“ ergänzt.

Ausgangspunkt für die Senkung der Fehlerquoten auf Bundes- sowie auf RD-Ebene sind die durch die Interne Revision im Rahmen der Vertikalrevisionen systematisch festgestellten Mängel. Diese können allerdings nicht zur Messung der Verringerung von Fehlerquoten in einzelnen ARGEn/AAgAw herangezogen werden, da die Untersuchungen in zu großen Abständen erfolgen. Hierzu sind eigene, regionale Analysen zu nutzen. Die Ergebnisse der zukünftigen Untersuchungen der Internen Revision werden aber herangezogen, die nach Umsetzung dieser Geschäftsanweisung erreichten Ergebnisse auf Bundes- und RD-Ebene zu überprüfen.

Wesentlicher Ansatzpunkt dafür ist eine intensive Einbeziehung der Fehlerschwerpunkte in das implementierte Verwaltungs- und Kontrollsystem bzw. die Auskunftserteilung und Rechenschaftslegung der Arbeitsgemeinschaften sowie in die örtliche Fachaufsicht der Agenturen für Arbeit. Durch Analysen, z. B. durch die Nutzung der UFa-Checklisten, die im Intranet unter Qualitätssicherung SGB II zur Verfügung stehen, sind die relevanten Fehlerursachen vor Ort zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zur Mangelbehebung zu ergreifen.

Die bisherigen Regelungen:

E-Mail-Info vom 16.09.2008 (Berücksichtigung von Einkommen)
E-Mail-Info vom 29.09.2008 (Sachbearbeitung in den Widerspruchstellen)
E-Mail-Info vom 13.11.2008 (Datenabgleich und OWi)
E-Mail-Info vom 20.02.2009 (Prüfung und Verfolgung vorrangiger (Unterhalts-)Ansprüche)

werden mit dieser Geschäftsanweisung aufgehoben. Im Folgenden werden die jeweils zu erreichenden Ziele (neu) festgelegt.

3.1 Berücksichtigung von Einkommen

Die Fehlerquote bei der Einkommensberücksichtigung ist insgesamt und auch in den Teilbereichen nachhaltig auf unter 5 % zu senken.

Die Ziele werden in der Anlage 1.1 konkretisiert.

3.2 Datenabgleich, Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Datenabgleich

  1. Überschneidungsmitteilungen – einschließlich der Aufhebungs- und Erstattungsverfahren – werden im Regelfall binnen drei Monaten seit Übermittlung abschließend bearbeitet, in begründeten Ausnahmefällen binnen sechs Monaten.
  2. Aufrechnungsmöglichkeiten werden umfassend genutzt.
  3. Sämtliche Fälle, in denen eine Überzahlung aufgrund von Erkenntnissen aus dem Datenabgleich festgestellt wird, werden der OWi-Sachbearbeitung zugeleitet.

    OWi und Straftaten
  4. In allen Grundsicherungsstellen sind die internen Arbeitsabläufe verbindlich festgelegt. Diese gewährleisten einen zuverlässigen Aufgriff von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.
  5. In Grundsicherungsstellen mit erheblichen Rückständen wird die Erledigungsquote auf über 100 v. H. gesteigert. Angesichts der anstehenden Neuorganisation des SGB II und der daraus erwachsenden Erfordernis, weitgehend ohne Rückstände in die neue Organisationsform überzugehen sind die Rückstände bis zum 30.06.2010 abzubauen.
  6. Teilentscheidungen
    • über die Einleitung von Bußgeldverfahren bzw. das Vorliegen von Verfolgungsbeschränkungen,
    • über die Höhe des Buß- bzw. Verwarnungsgeldes werden richtig getroffen, ausreichend begründet und umfassend dokumentiert.
  7. Die Regionaldirektionen gewährleisten eine einheitliche Verfolgungs- und Ahndungspraxis in ihrem Bezirk.

Die Ziele werden in der Anlage 1.2 konkretisiert.

3.3 Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen

  1. Mindestens 90 % der eingehenden Widersprüche werden innerhalb von drei Monaten abschließend bearbeitet. Gleichzeitig wird der Bestand an unerledigten, nicht ruhend gestellten Widersprüchen, die älter als 12 Monate sind, spätestens bis 30.06.2010 abgebaut.
  2. Bei Widersprüchen wird der Anteil voller und teilweiser Stattgaben aufgrund unzureichender Sachverhaltsaufklärung oder fehlerhafter Rechtsanwendung (vermeidbare Stattgaben) an allen Stattgaben auf 30 % reduziert.
  3. Die Erfolgsquote der Klageverfahren ist unter Berücksichtigung der in der Anlage unter 1.3 geänderten Definition kontinuierlich zu erhöhen. Der Erwartungswert wird zunächst auf 60 % festgelegt.

Die Ziele werden in der Anlage 1.3 konkretisiert.

3.4 Prüfung und Verfolgung vorrangiger (Unterhalts-) Ansprüche

  1. Die Prüfung und das Ergebnis etwaiger Unterhaltsansprüche (inkl. Begründung) werden vollständig dokumentiert.
  2. Über die wesentlichen Geschäftsergebnisse ist durch Einsatz der Unterhaltsdatenbank oder anderweitige Maßnahmen Transparenz herzustellen.
  3. Die Fehlerhäufigkeit beträgt sowohl bei dem Themenblock Unterhalt insgesamt als auch in Teilbereichen maximal 10 % .

Die Ziele werden in der Anlage 1.4 konkretisiert.

3.5 Durchführung der Sozialversicherung

Die Fehlerquote bei der Sozialversicherung ist insgesamt und auch in den Teilbereichen nachhaltig auf unter 5 % zu senken. Das Ziel wird in der Anlage 1.5 konkretisiert.

4. Einzelaufträge

  1. Die Nr. 1 und 3 dieser Geschäftsanweisung sind von den Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agenturen für Arbeit gegenüber den ARGEn ihres Zuständigkeitsbereichs unverzüglich, d. h. in der Regel binnen 24 Stunden nach Erhalt, in geeigneter Weise verbindlich in Kraft zu setzen.
  2. Die VG der Agenturen für Arbeit stellen die Zielerreichung im Rahmen ihrer Gewährleistungs- und Auftraggeberverantwortung als Leistungsträger sicher.
    Für die Agenturen für Arbeit in getrennter Aufgabenwahrnehmung obliegt dies den Regionaldirektionen.
  3. Hinsichtlich der Verantwortlichkeit für die Umsetzung und Nachhaltung gelten die allgemeinen Grundsätze (vgl. E-Mail-Info SGB II vom 07.08.2008, Ziffer 2).
  4. Die Regionaldirektionen berichten in den Zielnachhaltedialogen (ZND) mit der Zentrale über die Umsetzung, die eingeleiteten Maßnahmen und die Entwicklung der Fehlerquoten im RD-Bezirk für folgende Ziele (das Berichtsformat wird gesondert übermittelt):
    • Zu Punkt 3.1: Einkommen
      • Fehlerquote beträgt maximal 5 %
    • Zu Punkt 3.2: Datenabgleich, Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
      • Erledigung der Überschneidungsmitteilungen in der Regel innerhalb von 3 Monaten, in Ausnahmefällen in 6 Monaten
      • Rückstandsabbau der Vorgänge zu Ordnungswidrigkeiten und Straftaten bis zum 30.06.2010.
      • Löschquote (Ziel: 0 %)
      • OWi-Quote (Ziel: 100 %)
    • Zu Punkt: 3.3: Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen
      • Bearbeitungsdauer (Ziel: 90 % werden innerhalb von 3 Monaten bearbeitet)
      • Rückstandsabbau von Widersprüchen, die älter als 12 Monate sind, bis zum 30.06.2010.
      • Anteil voller und teilweiser Stattgaben bei Widersprüchen wegen fehlerhafter Rechtsanwendung und/oder unzureichender Sachverhaltsaufklärung maximal 30 % an allen Stattgaben
      • Erfolgsquote der Klageverfahren (neue Definition, Erwartungswert 60 %)
    • Zu Punkt 3.4: Prüfung und Verfolgung vorrangiger (Unterhalts-) Ansprüche
      • Fehlerhäufigkeit beträgt maximal 10 %
    • Zu Punkt 3.5: Durchführung der Sozialversicherung
      • Fehlerhäufigkeit beträgt maximal 5 %

      Die weiteren Ziele werden bei Notwendigkeit Bestandteil des ZND 1.
      Zu den Punkten 3.2 und 3.3 (Rückstandsmonitoring) ergeht Anfang 2010 noch einmal eine gesonderte Information.

Gezeichnet Unterschrift


Anlagen

Berücksichtigung von Einkommen

Bearbeitung der Ergebnisse des Datenabgleichs nach § 52 SGB II, Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen

Prüfung und Verfolgung vorrangiger (Unterhalts-) Ansprüche

Durchführung der Sozialversicherung