Interne Organisation
Auf dieser Seite informieren wir Sie über die interne Organisation Ihrer Agentur für Arbeit.
- Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Uelzen
- Selbstverwaltung
- Arbeitgeberservice
- Team Leistungen für Arbeitgeber und Träger
- Team Eingangszone
- Team Arbeitsvermittlung (SGB III)
- Team Arbeitnehmerleistungen (Arbeitslosengeld I)
- Team Jugendliche (U25)
- Berufsinformationszentrum (BiZ)
- Reha-Team
- Stabsstellen
Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Uelzen
Dieser Abschnitt wird zur Zeit überarbeitet.
Selbstverwaltung
Im Verwaltungsausschuss als Selbstverwaltungsorgan der Agentur für Arbeit Uelzen sitzen jeweils vier Arbeitnehmervertreter, Arbeitgebervertreter und Vertreter der öffentlichen Hand. Sie haben unmittelbaren, gestaltenden Einfluss auf die Arbeit der Arbeitsverwaltung.
Arbeitgeberservice
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeitgeberservice finden Sie außer in der Hauptagentur Uelzen auch in den Geschäftsstellen Lüchow und Soltau. Der Arbeitgeberservice bietet ein breites und kostenloses Dienstleistungsangebot rund um die Personalvermittlung und -qualifikation.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen telefonisch, schriftlich, per Fax oder über das Internet das Stellenangebot entgegen. Durch den Zugriff auf regionale und auch bundesweite Bewerberprofile erfolgt der Abgleich anhand des Anforderungsprofils. Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden telefonisch kontaktiert und darüber informiert, in welcher Weise sie sich bei Ihrem Unternehmen zu bewerben haben.
Zu dem kostenlosen Dienstleistungsangebot des Arbeitgeberservice gehören weiterhin die Beratung hinsichtlich der Personalrekrutierung, die Klärung aller Fragen zum Stellenprofil und zum Besetzungsverfahren, die Beratung und Begleitung der Antragstellung zu Förderleistungen der Agentur für Arbeit.
Selbstverständlich kommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeitgeberservice auch gerne zu einem oder mehreren Beratungsgesprächen in Ihr Unternehmen.
Team Leistungen für Arbeitgeber und Träger
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Teams bearbeiten Anträge auf Fördermittel an Arbeitgeber und Institutionen. Sie bewilligen die Leistungen, rechnen ab und zahlen die Gelder entsprechend aus. Sie informieren bzw. beraten Arbeitgeber und Institutionen über Anspruchsvoraussetzungen, Beantragungs- und Abrechnungsverfahren.
Einige der vielfältigen Aufgaben und Leistungen des Teams sind z. B. die Zahlbarmachung
- Eingliederungszuschüssen
- Kurzarbeitergeld / Saison-Kurzarbeitgeld
- Zuschüssen nach dem Altersteilzeitgesetz
- Insolvenzgeld
- Maßnahmekosten
- Leistungen an Existenzgründer
Darüber hinaus erfolgen im Team die Sachbearbeitung zum Arbeitserlaubnisrecht sowie die Bearbeitung von Anträgen zur freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung.
Team Eingangszone
Empfangsbereich
Der Empfangsbereich ist Ihre erste Anlaufstelle in Ihrer Agentur für Arbeit. Hier können Sie:
- Termine zur Abgabe von Anträgen vereinbaren
- Kurze Anliegen klären
- Unterlagen abgeben
Ggf. wird Ihre Weiterleitung in die Eingangszone veranlasst. Haben Sie bereits einen Termin mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner vereinbart, können Sie diesen direkt aufsuchen.
Eingangszone
Wir stehen Ihnen im Rahmen unserer Öffnungszeiten persönlich zur Verfügung, z. B für:
- Kurzberatung
- Arbeitslosmeldung
- Meldung zur Arbeitsuche
- Anträge auf "Urlaub"
- Auskünfte zu Nebeneinkommen
- Terminvereinbarung
- Allgemeine Auskünfte
Team Arbeitsvermittlung (SGB III)
Wir beraten Sie in einem persönlichen Gespräch. Unsere Berater und Vermittler geben Auskunft und Rat ...
- in allen Fragen der Arbeitsplatzwahl,
- der beruflichen Entwicklung,
- zum Berufs- und Arbeitsplatzwechsel,
- zur Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe,
- zu den Möglichkeiten der beruflichen Bildung
- zu Leistungen der Arbeitsförderung.
Team Arbeitnehmerleistungen (Arbeitslosengeld I)
Das Team erbringt Dienstleistungen an Arbeitnehmern bei Arbeitslosigkeit, Weiterbildung, Umschulung und an Jugendlichen bei Eintritt in das Arbeitsleben im leistungsrechtlichen Verfahren.
Im Leistungsverfahren werden die entsprechenden Geldleistungen nach dem 3. Buch Sozialgesetzbuch (SGBIII) abgerechnet und ausgezahlt.
Das beinhaltet auch eine Leistungsberatung von Arbeitnehmern vor Eintritt und während der Arbeitslosigkeit; ggf. auch für Arbeitgeber.
Zu den Geldleistungen gehören:
- Arbeitslosengeld I
- Arbeitslosengeld bei Weiterbildung
- Berufsausbildungsbeihilfe
- Ausbildungsgeld
- Übergangsgeld
- Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer
Team Jugendliche (U25)
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen betreuen - mit ihren unterschiedlichen Schwerpunkten - Jugendliche unter 25 Jahren, die noch über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.
Um diese Betreuung erfolgreich gewährleisten zu können, setzt sich das Team in den unterschiedlichen Rechtskreisen (Sozialgesetzbuch II und III) aus persönlichen Ansprechpartnern (Fallmanagern, Arbeitsvermittler/innen im SGBII-Bereich) sowie Berufsberater/innen, Arbeitsvermittler/innen und den Ausbildungsvermittler/innen zusammen.
Aufgabe der Mitarbeiter/innen ist es, die Jugendlichen bei ihrem beruflichen Einstieg in Arbeit oder Ausbildung intensiv zu betreuen, zu begleiten und zu unterstützen. Die Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte arbeiten zu diesem Zweck sehr intensiv mit den allgemein- und berufsbildenden Schulen, Arbeitgebern, Kammern, Bildungsträgern, Trägern von Arbeitsgelegenheiten, Beratungsstellen sowie sonstigen Netzwerkpartnern (z.B. Jugendamt, anderen Betreuungsstellen) zusammen.
Bei der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit stehen den Mitarbeiter/innen zur Unterstützung verschiedene Hilfsmittel, wie z.B. Bewerbungs- und Reisekosten für Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuchende zur Verfügung. Darüber hinaus ist eine Vorbereitung auf die spätere Ausbildung oder das Arbeitsleben in verschiedenen Formen, wie durch berufsvorbereitende Lehrgänge, Arbeitsgelegenheiten – speziell für Jugendliche – oder z.B. Trainingsmaßnahmen möglich. Sollte in einem Einzelfall eine Vermittlung in ein Ausbildungsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ohne besondere Hilfen nicht möglich sein, können die Mitarbeiter/innen ausbildungsbegleitende Hilfen gewähren oder auch eine außerbetriebliche Ausbildung fördern.
Berufsinformationszentrum (BiZ)
Das Berufsinformationszentrum (BiZ) ist die richtige Adresse für alle, die vor einer beruflichen Entscheidung stehen oder einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz suchen.
Hier befindet sich ein Internetcenter, das aus 32 Informationsplätzen mit Internet-Zugang besteht. Die Besucher können unter anderem die Seiten der Arbeitsagentur (www.arbeitsagentur.de) aufrufen mit:
- Stellen- und Bewerberbörse- Jobbörse
- Informationen der Arbeitsagentur
- für Bürgerinnen und Bürger
- für Unternehmen
- für Institutionen - Berufs- und Bildungsinformationen
- BERUFENET - Informationen zu über 3.100 aktuellen Berufen
- BERUFETV - Das Filmportal der Bundesagentur für Arbeit
- KURSNET - Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung - Partner vor Ort
- Anschriften der zuständigen Arbeitsagenturen
Außerdem werden im BiZ folgende Printmedien angeboten:
- Informationsmappen …
- planet-beruf - Mein Start in die Ausbildung
- abi - Dein Weg in Studium und Beruf
- durchstarten - Entdecken Sie neue Perspektiven - Europa-Mappen – berufskundliche Infos für europäische Länder
- BERUFENET Steckbrief – alles über einen Beruf auf einem Blatt (zum Mitnehmen)
- Bücher und Zeitschriften – zu berufs-, studien- und wirtschaftskundlichen Themen.
Die Mitarbeiter des BiZ beantworten Fragen der Besucher und sind bei der Nutzung des Internets behilflich. Sie bieten im Gruppenraum des BiZ berufskundliche Vorträge, Seminare und Veranstaltungen für Schulklassen, Eltern und Lehrer an.
Einmal im Monat finden Beratungsgespräche (mit vorheriger Anmeldung) durch einen Wehrdienstberater des Kreiswehrersatzamtes Lüneburg im BiZ statt.
Reha-Team
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Reha-Teams kümmern sich um die berufliche Erst- und Wiedereingliederung behinderter und schwerbehinderter Menschen.
Sie beraten junge Menschen mit Behinderungen und unterstützen durch Förderung berufsvorbereitender Maßnahmen den Eintritt in das Berufsleben. Dabei arbeiten die Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte sowohl mit den allgemeinbildenden, insbesondere den Sonderschulen, als auch den berufsbildenden Schulen eng zusammen.
Die Einrichtung spezieller, auf die Behinderung abgestimmter Ausbildungsgänge, gehört ebenso zu den Aufgaben des Reha-Teams wie die Vermittlung in betriebliche und außerbetriebliche Ausbildungsstellen. Eine Begleitung des jungen Menschen bis zur dauerhaften Eingliederung in ein geeignetes Arbeitsverhältnis wird durch die Fachkräfte des Reha-Teams sichergestellt.
Erwachsene, bereits im Berufsleben tätige Menschen, bei denen durch eine allgemeine Erkrankung oder durch einen Unfall eine Behinderung eingetreten ist, werden ebenfalls durch Beratung, finanzielle Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der beruflichen Neuorientierung und durch individuelle Arbeitsplatzvermittlung unterstützt. Eignungsfeststellung, Erarbeitung von Eingliederungsplänen und Beratung von Betrieben hinsichtlich technischer Hilfen am Arbeitsplatz sind Aufgaben der Rehabilitationsberater.
Insbesondere für die berufliche Eingliederung schwerbehinderter Menschen hat die Agentur für Arbeit einen Integrationsfachdienst beauftragt. Diese Einrichtung hat die Aufgabe, in Form einer intensiven Betreuung Menschen mit besonders schwerwiegenden Behinderungen Arbeitsplätze zu erschließen.
Stabsstellen
- Ärztlicher Dienst der Agentur für Arbeit
Die Hauptaufgabe des Ärztlichen Dienstes ist Erstellung von amtsärztlichen Gutachten (mit arbeitsmedizinischem bzw. sozialmedizinischem Schwerpunkt) im Rahmen des Vermittlungs- und Beratungsprozesses in der Agentur für Arbeit. Die Einschaltung erfolgt über die Arbeitsvermittler/in bzw. Berufsberater/in, wenn während der geführten Profilinggespräche Fragen zur gesundheitlichen Eignung für bestimmte Berufe oder allgemein gesundheitliche Probleme erkennbar werden.
Dies kann dann zum einen durch Auswertung bereits bestehender Unterlagen (Aktenlagengutachten) oder wenn erforderlich, durch eine zusätzliche Untersuchung geschehen. Um die Zeitspanne im Interesse einer schnellen Arbeitserledigung möglichst kurz zu halten, erfolgt bereits im Rahmen der Beratung beim Vermittler / Berater ein Erstcheck im Sinne einer Abfrage über bereits vorliegende Unterlagen z.B. bei anderen Sozialversicherungsträgern, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder behandelnden Ärzten. Nach entsprechender Auswertung wird dann das weitere Vorgehen während eines Beratungstermines von Vermittler/in / Berater/in und Amtsarzt festgelegt. Eventuell erforderliche Untersuchungen erfolgen nach schriftlicher Einladung durch den Ärztlichen Dienst.
- Psychologischer Dienst der Agentur für Arbeit
Der Psychologische Dienst ermittelt im Rahmen von Begutachtungen die intellektuelle Leistungsfähigkeit, den Kenntnisstand und wesentliche Persönlichkeitseigenschaften eines Ratsuchenden. Die ermittelten Ergebnisse erhalten die Beratungsfachkräfte. Bei einer Auswahlbegutachtung erhält der Arbeitgeber als Auftraggeber die ermittelten Ergebnisse. Für Ratsuchende der Berufsberatung werden auch Eignungstests ohne Gespräch beim Psychologen und ohne Erstellung eines Psychologischen Gutachtens angeboten. Diese Testergebnisse erhält der Berufsberater direkt. Mit den Beratungsfachkräften können auch Fälle gemeinsam besprochen und bearbeitet werden. Schließlich wird für die Ratsuchenden auch eine Psychologische Beratung ohne Ergebnismitteilung an Dritte angeboten.
- Beauftragte für Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt
Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt repräsentiert die Agentur für Arbeit in übergeordneten Fragen der Frauenförderung, der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern. Hierzu zählen insbesondere Fragen der beruflichen Ausbildung, des beruflichen Einstiegs und Fortkommens von Frauen und des Wiedereinstiegs von Frauen und Männern nach einer Familienphase sowie hinsichtlich einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung. Sie wirkt bei der Entwicklung von geschäftspolitischen Konzepten der Agentur für Arbeit zur Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt mit.
Ihre Ansprechpartnerin in der Agentur für Arbeit Uelzen ist Frau Gundula Riggert, Telefon 0581 / 939-342.
- Widerspruchsstelle
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Widerspruchsstelle der Agentur für Arbeit nehmen die Aufgaben nach dem Sozialgerichtsgesetz wahr. Hierzu gehört im Wesentlichen die Entscheidung über Widersprüche einschließlich Kostenerstattung. Ferner sind Klagen, Beiladungen sowie Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz zu bearbeiten und es ist die Prozessvertretung der Bundesagentur für Arbeit vor den Sozialgerichten zu übernehmen.


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