Geringer Leistungsmissbrauch beim Arbeitslosengeld II
Presse Info 002/2009 vom 04.05.2009
Im Jahr 2008 erhielten 22.000 Hilfebedürftige der ARGE Sächsische Schweiz - Osterzgebirge in über 15.000 Bedarfsgemeinschaften Arbeitslosengeld II - die meisten berechtigt, einige wenige unberechtigt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE haben auch 2008 Leistungsmissbrauch aufgedeckt und verfolgt. Dabei wurden 215 Missbrauchsfälle ermittelt. Weitere 194 Fälle, in denen mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungsmissbrauch vorliegt, wurden an die Zollverwaltung und die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Das entspricht einer Missbrauchsquote von 1,86 %. Im Jahr 2007 betrug die Quote 2,37 %.
Trotz gegenteiliger Darstellungen in einigen Medien, sind die Bezieher von Arbeitslosengeld II zum überwiegenden Teil, nämlich über 98 Prozent, ehrliche Leistungsempfänger, die einen berechtigen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II haben. Im Interesse dieser Mitbürger und der Steuerzahler, die für die Grundsicherung aufkommen, gibt es eine Reihe von wirkungsvollen Kontrollmechanismen, um Missbrauch aufzudecken.
Bereits bei der Antragstellung müssen zur präventiven Vermeidung von Missbrauch Nachweise über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse vorgelegt werden.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben wird zur Aufdeckung von Leistungsmissbrauch vierteljährlich automatisch ein Datenabgleich aller staatlichen Leistungen durchgeführt. So kann ermittelt werden, ob Kunden neben der Grundsicherungsleistung weitere nicht gemeldete Einkünfte beziehen oder über Vermögen verfügen, das auf das Arbeitslosengeld II anzurechnen ist. Durch den automatisierten Datenabgleich wurden seit 2005 mehr als 1,3 Mio. € an unrechtmäßig gezahlten Leistungen festgestellt und zurückgefordert.
Bei begründetem Verdacht haben die Mitarbeiter der ARGE weitere Möglichkeiten Missbrauchsfälle zu erkennen. Sie dürfen Informationen über das zentrale Fahrzeugregister, z. B. über den Halter eines Fahrzeugs oder über einen gemeldeten Fahrzeugtyp, oder die Melderegister, z.B. über die tatsächliche Nutzung einer Wohnung, einholen. In begründeten Einzelfällen ist es sogar möglich, über das Bundeszentralamt für Steuern die Kontoinformationen der Hilfebedürftigen einzusehen.
All diese Kontrollmaßnahmen sollen zunächst abschreckend wirken, aber im Verdachtsfall auch Instrumente zur Aufdeckung und Ahndung an die Hand zu geben.


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Bundesagentur für Arbeit