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Qualitätsstandards für private Personal- und Arbeitsvermittlung

Persönliche und fachliche Voraussetzungen der Vermittlerinnen und Vermittler - Institutionelle Rahmenbedingungen - Prozessdefinition - Beschwerdemanagement

Entsprechend der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 15. März 2002 (Bundestagsdrucksache 14/8529) anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat (Bundestagsdrucksache 14/8214) wurden unter der Moderation des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Qualitätsstandards für die private Personal- und Arbeitsvermittlung (PDFPDF, 12 KB) erarbeitet. Daran beteiligt waren:

  • Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.
  • Bertelsmann Stiftung
  • Bundesanstalt für Arbeit
  • Bundesverband der Träger beruflicher Bildung
  • Bundesverband deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
  • Bundesverband Personalvermittlung e.V.
  • Bundesverband privater Arbeitsvermittler
  • Bundesverband Zeitarbeit, Personal-Dienstleistungen e.V.
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.
  • Cebac Consult GmbH
  • Deutscher Industrie- und Handelskammertag
  • Fachverband privater Arbeitsvermittler e.V.
  • Fachverband privater Arbeitsvermittler Mitteldeutschland e.V.
  • Institut für Organisationskommunikation IFOK GmbH-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • International Federation for Employment & Recruitment
  • Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
  • Maatwerk Gesellschaft für Arbeitsvermittlung mbH
  • Ring der privaten Arbeitsvermittler

Jeder Verband, der Interessen privater Arbeitsvermittler vertritt, kann diese Standards für sich durch Unterschrift verbindlich erklären. Die Qualitätsstandards für die private Personal- und Arbeitsvermittlung wurden in einer Urschrift beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hinterlegt. Jeder Unterzeichner erhält vom BMAS eine beglaubigte Abschrift.

Eine Unterzeichnung der Qualitätsstandards durch Einzelunternehmen ist nicht möglich. Unternehmen, die keinem Verband angehören, haben die Möglichkeit, sich einem Audit durch ausgewählte Verbände zu unterziehen und auf diesem Weg die Anerkennung als die Qualitätsstandards einhaltendes Unternehmen zu erhalten.

Den genauen Wortlaut der Qualitätsstandards, einen erläuternden Kommentar sowie weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter „Broschüren“.