Allgemeine Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung (ABM)
Gemeinnützige Einrichtungen (i. d. R. Vereine) und öffentliche Einrichtungen haben die Möglichkeit zusätzliche Aufgaben für eine befristete Zeit im Rahmen einer ABM durchzuführen.
Bevor es zu der Einstellung eines Arbeitnehmers im Rahmen einer ABM kommt, sind die grundsätzlichen Förderungsvoraussetzungen
- Zusätzlichkeit und
- öffentliches Interesse
zu prüfen.
Weitere Informationen zu diesen Themen erhalten Sie hier im Internet über den in der nebenstehenden Rubrik angezeigten Link, der Sie auf die zentralen Seiten von www.arbeitsagentur.de und der weiteren Navigation > Institutionen > öffentliche Einrichtungen / Vereine > Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen weiterleitet.
Wenn Sie für den Bezirk der Agentur für Arbeit Osnabrück ein konkretes Projekt planen, so steht Ihnen das Team Träger/Arbeitgeber in der Agentur für Arbeit Osnabrück zu einem Planungsgespräch gern zur Verfügung.
Die Namen, Telefon-, Faxnummer und E-Mail-Adresse für die Absprache eines Informations- bzw. Planungsgesprächs finden Sie in der nebenstehenden Rubrik unter Kontakt.
Dort erhalten Sie auch ggf. die für die Beantragung einer ABM notwendigen Antragsvordrucke. Diese können Ihnen auch per E-Mail zur Verfügung gestellt werden, damit Sie den Antrag mit den notwendigen Anlage am PC ausfüllen können.


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