Geldleistungen für Unternehmen
Hier finden Sie Ansprechpartner/-innen der Agentur für Arbeit Jena, die bei Fragen zu Geldleistungen für Arbeitgeber Auskunft geben.
- Kurzarbeit, Saison-Kurzarbeit, Qualifizierung Beschäftigter, Transferleistungen
- Altersteilzeit
- Anzeigeverfahren nach §17 Kündigungsschutzgesetz
- Insolvenzgeld
Für Ihre auf den Einzelfall bezogenen Anliegen und Wünsche stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Agentur für Arbeit Jena gerne zur Verfügung.
Die gesetzlichen Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber finden Sie auf unseren zentralen Seiten.
Kurzarbeit, Saison-Kurzarbeit, Qualifizierung Beschäftigter, Transferleistungen
Telefon: 03641 / 379 562
Fax: 03641 / 379 578
E-Mail: Jena.141-Arbeitgeber-Traeger@arbeitsagentur.de
Altersteilzeit
Telefon: 03641 / 379 562
Fax: 03641 / 379 578
E-Mail: Jena.141-Arbeitgeber-Traeger@arbeitsagentur.de
Anzeigeverfahren nach §17 Kündigungsschutzgesetz
Telefon: 03641 / 379 918
Fax: 03641 / 379 578
E-Mail: Jena.141-Arbeitgeber-Traeger@arbeitsagentur.de
Insolvenzgeld
Telefon: 03641 / 379 152 oder 03641 / 379 566
Fax: 03641 / 379 578


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Merkblatt 8 a
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