Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer
Ältere Arbeitnehmer/-innen, die ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer geringer entlohnten versicherungspflichtigen Beschäftigung beenden oder vermeiden, erhalten zeitlich befristet einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt und einen zusätzlichen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung.
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Das Altersteilzeitgesetzes (AtG) schafft den Rahmen für ältere Arbeitnehmer, einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu vereinbaren. Der Wechsel in Altersteilzeitarbeit ist sowohl Vollzeitbeschäftigten als auch Arbeitnehmern möglich, die schon jetzt teilzeitbeschäftigt sind. Der Einführung von Altersteilzeit liegt eine arbeitsrechtliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zugrunde.
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Bundesagentur für Arbeit
Merkblatt 19
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