Teilzeitausbildung
Berufsausbildung und Kindererziehung miteinander vereinbaren
Studien haben gezeigt, dass es jungen Müttern schwer fällt, nach Ende der Erziehungszeit in Vollzeit in den Ausbildungsbetrieb zurück zuz kehren. Die Auszubildende ist jedoch hoch motiviert, ihr Verantwortungsbewusstsein und das Organisationsvermögen sind gestiegen. Durch die Möglichkeit der Teilzeitausbildung kann die begonnene Ausbildung erfolgreich zu Ende geführt werden
Die nachstehende Möglichkeit bezieht sich nicht nur auf junge Mütter und Väter sondern auch auf junge Menschen, die die Pflege von Angehörigen übernommen haben.
Seit 2005 besteht die Möglichkeit der Teilzeitausbildung für junge Mütter und Väter nach § 8 Berufsbildungsgesetz.
Folgende Varianten der Teilzeitausbildung gibt es:
- Teilzeitausbildung ohne Verlängerung der Ausbildungszeit. Die Arbeitszeit einschließlich des Berufsschulunterrichts beträgt mindestens 25 und maximal 30 Wochenstunden.
- Teilzeitausbildung mit Verlängerung der Ausbildungszeit. Die Arbeitszeit beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichts mindestens 20 Wochenstunden.
Der oder die Auszubildende und der Betrieb einigen sich auf eine Stundenzahl zwischen 20 und 30 Wochenstunden. Sie besprechen gemeinsam, zu welchen Zeiten diese Stunden geleistet werden (Vormittag, Nachmittag, Arbeitszeitkonto). Dem Ausbildungsvertrag wird ein Zusatz angefügt, in dem die Teilzeitvereinbarung schriftlich fixiert wird.
Durch die reduzierte wöchentliche Ausbildungszeit verringert sich die monatliche Vergütung entsprechend. Der Betrieb wird weniger stark belastet. Unter Umständen kann sich die Ausbildungszeit verlängern, dadurch sind die Auszubildenden länger und umfangreicher im Unternehmen einsetzbar.
Praxisorientierte Hilfestellung aus bereits realisierten oder laufenden Projekten bieten die nebenstehenden Links.


Zurück zur Startseite
Bundesagentur für Arbeit
BBIG