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Kinderbetreuung

Welche Kinderbetreuungsmöglichkeiten gibt es? Was wird vor Ort angeboten? An wen kann ich mich wenden?

Ein breites und hochwertiges Betreuungsangebot für Kinder soll dazu beitragen, jungen Familien mehr Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten zu bieten. Wenn sich beide Elternteile für ein berufliches Fortkommen entscheiden oder auf das gemeinsame Einkommen angewiesen sind, brauchen sie schon frühzeitig eine gute Betreuung für ihre Kinder. Für Alleinerziehende gilt dies in besonderem Maße. Krippen, Tagesmütter, Kindergärten, Eltern-Kind-Zentren, Horte und Ganztagsschulen ermöglichen es jungen Paaren, die Frage "Kind oder Beruf" durch die Antwort "Kind und Beruf" zu ersetzen. Für welche Möglichkeit sie sich entscheiden, hängt von den Bedürfnissen des Kindes, den Vorstellungen der Eltern und den Gegebenheiten vor Ort ab. Zu diesen können die örtlichen Jugendämter wie auch die Gleichstellungsbeauftragten der Kommunen beraten. Flexible, individuelle Angebote halten u.a. Tagesmütter, freie Träger und Vereine bereit.

Ab dem 1. August 2010 hat jedes Kind in Thüringen einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung ab dem ersten Lebensjahr.
Der Anspruch umfasst innerhalb der Öffnungszeiten der Einrichtung eine tägliche Betreuungszeit von zehn Stunden. Im Rahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind im Einzelfall auch bis zu zwölf Stunden vereinbar. Hierauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch.

Das Serviceportal www.familien-wegweiser.de gibt werdenden Eltern und Familien entsprechend ihrer individuellen Lebenssituation umfangreiche Informationen. Wenn Sie auf die Rubrik "Familie regional" klicken und dort Ihre Postleitzahl eingeben, erhalten Sie sofort alle notwendigen Informationen zu den Kinderbetreuungsmöglichkeiten im Umfeld Ihres jeweils zuständigen Jugendamtes.

Lokale Bündnisse für Familien setzen sich für die Verbesserung der Rahmenbedingungen in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Ihrer Region ein. Vielfältige Informationen zum Thema finden sie unter www.lokale-buendnisse-fuer-familien.de

Kosten, die Ihnen während der Teilnahme an einer durch die Agentur für Arbeit geförderten Maßnahme für die Betreuung von Kindern entstehen (z.B. eine betriebliche Trainingsmaßnahme oder eine Maßnahme zur beruflichen Weiterbildung), können in Höhe von 130 Euro monatlich je Kind und unabhängig von der tatsächlichen Höhe erstattet werden.

Einen guten Überblick zu den Kinderbetreuungskosten gewährt der Flyer „Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten“ des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend“ unter www.bmfsfj.de.

Zunehmend gehen Firmen Kooperationen mit benachbarten Kindereinrichtungen ein oder unterstützen die Finanzierung flexibler Kinderbetreuung. Für berufstätige Eltern lohnt es sich, gemeinsam mit dem eigenen Betrieb nach neuen Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu suchen.

Befreien Sie sich von dem Vorurteil: Erziehende sind den Kindern schlechte Eltern, wenn Sie einer Arbeit oder Selbständigkeit nachgehen. Kinderbetreuung ermöglicht Kindern schon vor Schulantritt Bildung, Erziehung und soziale Kompetenz und somit Kernfähigkeiten, die heute unabdingbar notwendig sind.