Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Ein-Euro-Jobs)
Fragen und Antworten zum Thema Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.
Was ist eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung?
Es handelt sich um eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung bei einem geeigneten Träger. Die auszuführenden Arbeiten müssen zusätzlich im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral sein.
Welche Förderung erhält der Träger?
Der Förderumfang ist gesetzlich nicht vorgegeben. Neben der Mehraufwandentschädigung für den Teilnehmer kann eine Maßnahme-Kostenpauschale für den Träger gewährt werden.
Was erhält der Teilnehmer?
Während der Teilnahme erhält er als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandentschädigung, zum Beispiel ein Euro pro Stunde. Die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung des Beschäftigten ist im Rahmen der Weiterzahlung der Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährleistet. Die Unfallversicherung hat der Träger sicherzustellen.
Besteht ein Rechtsanspruch auf eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung?
Nein: Auf die Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Sie dürfen nur gewährt werden, soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Wo werden die Leistungen beantragt?
Die Leistungen sind vor Beginn der Maßnahme beim Träger der Grundsicherung (ARGEn) zu beantragen.
Wer informiert zu Förderungsvoraussetzungen?
Über die Förderungsvoraussetzungen informieren die Träger der Grundsicherung (ARGEn).
Über die Details, Ihre Rechte und Pflichten informiert Sie Ihr Fallmanager oder persönlicher Ansprechpartner Ihres Trägers der Grundsicherung.
Als Rechtsgrundlage gilt das Sozialgesetzbuch Zweites Buch - SGB II – § 16d Satz 2.



Bundesagentur für Arbeit