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Testverfahren

Zwei Fachdienste unterstützen mit wissenschaftlichen Methoden die Arbeit der Berater- und Vermittler/-innen: Der Psychologische Dienst hilft vor allem bei der Klärung von Berufseignungs- und Interessenfragen. Der Ärztliche Dienst übernimmt die Abklärung von Fragen zum Gesundheitszustand und zum körperlichen Leistungsvermögen. Beide Fachdienste werden auf Veranlassung der Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte tätig.


Psychologische Begutachtung

Sie vermittelt Erkenntnisse, die für den Fortgang der Beratung notwendig oder förderlich sind und unterstützt Sie bei der Klärung Ihrer berufsbedeutsamen Eigenschaften und Einstellungen. Die Ergebnisse werden in einem Gutachten festgehalten.

Die Psychologische Begutachtung empfiehlt sich insbesondere

  • zur Beurteilung der Eignung für berufliche Tätigkeiten und berufliche Ausbildungsgänge durch Abklärung des Lern- und Leistungsvermögens und des Arbeits- und Sozialverhaltens,
  • zur Beurteilung der Eignung aus Anlass der Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen,
  • zur Beurteilung der Berufsreife und der Berufswahlreife.

Methoden der Psychologischen Begutachtung sind

  • die Exploration (Lebenslaufdaten, Selbstbild, Interessen, berufliche Ziele)
  • die Analyse von Lebenslaufdaten, Berichten und Fremdgutachten
  • Psychologische Testverfahren und
  • die Verhaltensbeobachtung.

Berufswahltest (BWT)

Neben der Psychologischen Begutachtung, in der gezielt individuelle Fragestellungen zum Persönlichkeits- und Leistungsbild der Kunden gestellt werden können, gibt es für Jugendliche, die einen Ausbildungsberuf anstreben, den Berufswahltest (BWT).

Eine standardisierte Eignungsuntersuchung mit dem BWT soll zur besseren Selbst- und Fremdeinschätzung beitragen und die Beurteilung der beruflichen Eignung vorbereiten und absichern.

Die Ergebnisse des BWT lassen Aussagen sowohl zu Ihren Interessen als auch zu Ihren Fähigkeiten zu. Die individuellen Merkmale werden mit Daten zu mehr als 300 Ausbildungsberufen in Beziehung gesetzt und machen Eignungsaussagen zu diesen Berufen möglich. Die Ergebnisse können eine wertvolle Unterstützung des Beratungsgespräches sein. Aussagen über die Eignung zum Besuch einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule/ für ein Studium sind aus den Testergebnissen nicht zu entnehmen.

Die Teilnahme am BWT ist freiwillig. Bei Jugendlichen unter 15 Jahren ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten notwendig, nach Vollendung des 15. Lebensjahres genügt eine Unterrichtung der Erziehungsberechtigten.


Studienfeldbezogene Beratungstests (SFBT)

Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II, die ein Studium anstreben, gibt es darüber hinaus die sog. studienfeldbezogenen Beratungstests (SFBT). Hier können Neigungen, Fähigkeiten und Interessen mit den Anforderungen der Studienfelder abgeglichen werden. Studienfeldbezogene Tests gibt es für folgende Gebiete:

  • philologische Studiengänge,
  • wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge,
  • Informatik/Mathematik,
  • ingenieurwissenschaftliche Studiengänge,
  • naturwissenschaftliche Studiengänge,
  • rechtswissenschaftliche Studiengänge.

Ärztliche Begutachtung

Bei der Berufs- und Studienwahlwahl muss auch der Gesundheitszustand berücksichtigt werden. Häufig können nur ärztliche Gutachten Klarheit über das körperliche Leistungsbild und die voraussichtliche weitere Entwicklung (Leistungsvermögen) geben. Ziel der ärztlichen Begutachtung ist die Feststellung gesundheitlicher Einschränkungen einschließlich gesundheitlicher Risiken, die bei der Berufswahl und/oder der späteren Berufsausübung berücksichtigt werden müssen. Dies beugt zum Beispiel einem Ausbildungsabbruch und späterem Versagen im Beruf aus gesundheitlichen Gründen vor.