Weiterbildung
Durch eine Weiterbildung werden berufliche Qualifikationen erneuert und erweitert. Weiterbildung ist eine wichtige Form des lebenslangen Lernens.
- Qualifizieren statt Entlassen / Förderung beruflicher Weiterbildung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld
- WeGebAU - Programmerweiterung im Rahmen des Konjunkturpakets II
- Weiterbildungsförderung für wieder eingestellte Mitarbeiter in der Zeitarbeit
Eine Berufsausbildung ist ein solides Fundament für die berufliche Zukunft. Die schnellen technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen erfordern aber eine dauerhafte Anpassung und ein ständiges Weiterlernen. Weder unsere private noch unsere berufliche Zukunft lassen sich langfristig bis ins Detail planen. Kurven und Kreuzungen gehören zum Leben. Manchmal entscheidet man sich selbst für einen anderen Weg, manchmal wird man gezwungen, sich neu zu orientieren oder sich beruflich weiter zu entwickeln.
Beratung zu allen Fragen der beruflichen Weiterbildung erhalten Sie in Ihrer Agentur für Arbeit vor Ort.
Wenn Sie sich bereits einmal selbst informieren wollen, nutzen Sie KURSNET – Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung.
KURSNET bietet Informationen zu Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten, ob Inhouse oder Fernlernangebote, Wochenendseminare oder Vollzeitunterricht von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten.
Die Agenturen für Arbeit fördern übrigens nicht nur die berufliche Weiterbildung von arbeitslos gewordenen Menschen. Berufliche Kompetenz ist ein wichtiger Baustein, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Für die berufliche Qualifizierung Beschäftigter stehen den Agenturen für Arbeit verschiedene Fördermöglichkeiten und -programme zur Verfügung.
Qualifizieren statt Entlassen / Förderung beruflicher Weiterbildung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld
Sie sind von Kurzarbeit betroffen und beziehen Kurzarbeitergeld? Mit der Weiterbildungsförderung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld sollen Anreize geschaffen werden, Zeiten der Nichtbeschäftigung für berufliche Weiterbildung zu nutzen. Für eine Weiterbildungsförderung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Sie sind gering qualifiziert, haben also keine abgeschlossene Berufsausbildung. Als gering qualifiziert gilt auch, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, aber seit mindestens vier Jahren in an- oder ungelernter Tätigkeit beschäftigt wird und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.
- Ihre Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.
- Die Dauer Ihrer Weiterbildung soll möglichst die voraussichtliche Dauer der Kurzarbeit nicht überschreiten.
- Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen.
- Die Weiterbildung erhöht Ihre Kompetenz für den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Werden eine oder mehrere der vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Qualifizierung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld ggfs. aus dem Europäischen Sozialfonds bezuschusst werden. Über die genauen Fördermodalitäten berät Sie gerne Ihre örtliche Agentur für Arbeit.
Wichtig ist, dass Sie vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme durch die Agentur für Arbeit beraten wurden. Ziel des Beratungsgespräches ist, gemeinsam mit Ihnen das optimale Bildungsziel und die notwendige Dauer der Weiterbildungsförderung zu erarbeiten.
WeGebAU - Programmerweiterung im Rahmen des Konjunkturpakets II
Im Fokus dieses Programms stehen Beschäftigte, die gering qualifiziert sind oder aber das 45. Lebensjahr vollendet haben. Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen.
Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auch qualifizierte Mitarbeiter in die Weiterbildungsförderung mit einzubeziehen.
Hierfür müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Der Erwerb Ihres (letzten) Berufsabschlusses und. die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung liegen mindestens 4 Jahre zurück.
- Sie werden für die Teilnahme an der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt und haben weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt.
- Ihre Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.
- Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen.
- Die Weiterbildung erhöht Ihre Kompetenz für den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Weiterbildungsförderung für wieder eingestellte Mitarbeiter in der Zeitarbeit
Gerade an Mitarbeiter in der Zeitarbeit werden hohe Anforderungen an die berufliche Flexibilität gestellt. Entleihbetriebe erwarten, dass der Leiharbeitnehmer ohne größeren Einarbeitungsaufwand die ihm übertragenen Tätigkeiten verrichten kann.
Mit dem Konjunkturpaket II hat die Bundesregierung erstmalig die Möglichkeit geschaffen, Leih-Arbeitnehmer bei Wiedereinstellung gezielt für die neue Tätigkeit zu qualifizieren.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie im Zeitraum 2007 und 2008 bei einem Zeitarbeitsunternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und Ihre jetzige Arbeitslosigkeit durch Wiedereinstellung im gleichen Zeitarbeitsunternehmen beendet wird. Weitere Kriterien sind:
- Sie werden für die Teilnahme an der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt und haben für die Dauer der Weiterbildung Anspruch auf Arbeitsentgelt.
- Die Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.
- Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen.
- Die Weiterbildung erhöht Ihre Kompetenz für den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Generell gilt:
Ob eine Weiterbildungsförderung möglich ist, entscheidet die Agentur für Arbeit Ihres Wohnortes. Entscheidungskriterien sind Ihr bisheriger beruflicher Werdegang und die Anforderungen des Arbeitsmarktes.
Sie erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen.
Für die Weiterbildungsförderung können grundsätzlich die notwendigen Lehrgangskosten erstatten werden. Darüber hinaus kann einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) gewährt werden.
Weitere Informationen zum Thema "Weiterbildung" finden Sie in den folgenden Publikationen:
- Das Merkblatt 6 (
PDF, 189 KB)
informiert, unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung finanziell gefördert werden kann und welche Leistungen gewährt werden können. Für Inhaber von Bildungsgutscheinen enthält das Merkblatt auch einen Wegweiser beziehungsweise Tipps, wie man ein geeignetes Bildungsangebot findet und worauf man achten sollte, bevor man sich zu einem Lehrgang anmeldet. - Die "Informationen zum Bildungsgutschein für Arbeitnehmer" geben allgemein Auskunft über die Bedingungen des Bildungsgutscheins.
- Die "Informationen zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses" geben allgemein Auskunft, unter welchen Voraussetzungen die Kosten für eine entsprechende Maßnahme übernommen werden können.
- Das Merkblatt 12 (
PDF, 239 KB)
informiert Sie über Leistungen und Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben.



Bundesagentur für Arbeit
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