Berufsausbildungsbeihilfe
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird während einer beruflichen Ausbildung sowie einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme geleistet. Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist.
Weiter zur Seite BerufsausbildungsbeihilfeBerufsausbildungsbeihilfe für behinderte Menschen
Behinderte Menschen erhalten bei Teilnahme an allgemeinen Maßnahmen der Ausbildung Berufsausbildungsbeihilfe. Ob Sie während der Ausbildung, der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, der Grundausbildung oder anderer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder auf Ausbildungsgeld haben, können Sie bei Ihrer Beratungskraft erfragen. Bitte informieren Sie sich deshalb rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit.
Weiter zur Seite Berufsausbildungsbeihilfe für behinderte MenschenAusbildungsgeld
Das Ausbildungsgeld ist eine Leistung zur Sicherstellung des Lebensunterhalts, die nur von der Bundesagentur für Arbeit für behinderte Menschen erbracht wird. Wenn Sie keinen Anspruch auf Übergangsgeld haben, können Sie Anspruch auf Ausbildungsgeld haben.
Weiter zur Seite AusbildungsgeldUnterstützungsleistungen der Beratung und Vermittlung - Förderung aus dem Vermittlungsbudget (VB)
Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Ausbildungssuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten, soweit dies zur Anbahnung oder Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist. Über die Möglichkeiten einer notwendigen Förderung informieren die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit.
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