Wer hilft beim Thema Anerkennung?
Beratung von Fachkräften mit ausländischen Ausbildungs- und Studienabschlüssen (Anerkennungsberatung)
Die Anerkennung des im Herkunftsland erworbenen Berufs ist vielfach die notwendige Voraussetzung für eine ausbildungsadäquate Beschäftigung in Deutschland. Wenn Sie im Ausland ein Studium oder eine Berufsausbildung absolviert haben und in Deutschland in ihrem erlernten Beruf arbeiten möchten, ist es wichtig festzustellen, ob Ihre im Ausland erworbene Qualifikation mit einem deutschen Abschluss gleichzusetzen ist bzw. beruflich anerkannt wird.
Reglementierter Beruf?
Es gibt in Deutschland etwa 60 reglementierte Berufe (z.B. Arzt, Lehrer, Augenoptiker). Sie sind auf der Website www.anabin.de unter dem Stichwort „zuständige Stellen in Deutschland“ aufgeführt. Berufszugang und Berufsausübung sind für reglementierte Berufe durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Nachweis einer bestimmten Qualifikation gebunden. Wer also in Deutschland einen reglementierten Beruf mit einer ausländischen Qualifikation ausüben möchte, muss seinen Abschluss durch die zuständige deutsche Behörde oder den entsprechenden Berufsverband anerkennen lassen.
Das Informationsportal www.anerkennung-in-deutschland.de informiert über die Anerkennungsverfahren in Deutschland, nennt die zuständige Anerkennungsstelle für den jeweiligen Beruf und die Voraussetzungen für eine Antragstellung. Das europäische Portal www.enic-naric.net bietet Informationen zur Anerkennung von akademischen Berufen und nennt die zuständigen Anerkennungsstellen in Deutschland.
Nicht reglementierter Beruf?
Die meisten Berufe in Deutschland sind nicht reglementiert (z.B. Mathematiker, Physiker, kaufmännische Berufe). Das bedeutet: Für sie gibt es keine gesetzliche Vorschrift zur Berufsausübung und somit auch kein Anerkennungsverfahren. Faktisch übt der Arbeitgeber die Anerkennung aus. Sinnvoll ist es daher eine Zeugnisbewertung zu beantragen, da man nicht unbedingt voraussetzen kann, dass ein deutscher Arbeitgeber jeden ausländischen Studien- bzw. Berufsabschluss einschätzen kann. Die Zentrale für ausländisches Bildungswesen (ZAB), die im Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK) angesiedelt ist, bietet seit Januar 2010 auch für Privatpersonen mit einem ausländischen Hochschulabschluss Zeugnisbewertungen gegen Gebühr an.



Bundesagentur für Arbeit
Informationen zur Anerkennung deutscher Hochschulabschlüsse