Informationen für Arbeitnehmer
Sie planen eine Arbeitsaufnahme in Deutschland und möchten sich umfassend über Ihr Zielland informieren? Zu diesem Themenbereich bietet die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit ein umfassendes Angebot mit Hinweisen zur Arbeitsgenehmigungspflicht, zum erforderlichen Aufenthaltstitel, zu Rechtsgrundlagen sowie zu weiterführenden Links und Publikationen.
Eine erste Orientierung, ob Sie für Ihre Tätigkeit in Deutschland eine Arbeitserlaubnis benötigen, bietet Ihnen unser Migration-Check.
Detailierte Informationen stehen für die folgenden Bereiche zur Verfügung:
- Au-Pair
- Haushaltshilfen in private Haushalte mit Pflegebedürftigen
- Beschäftigung von ausländischen Künstlern als Arbeitnehmer in Deutschland
- Studierende / Ferienbeschäftigung
- Studierende / Praktikum
- Migrantenberatung
Erteilung von Arbeitserlaubnis / Aufenthaltstitel: Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten benötigen grundsätzlich keine Arbeitsgenehmigung. Ausnahme: Übergangsregelungen für eine Arbeitserlaubnispflicht gelten noch für Staatsangehörige der Neu-EU-Staaten Rumänien und Bulgarien.
Drittstaatsangehörige brauchen für die Arbeitsaufnahme einen Aufenthaltstitel – zu beantragen in der deutschen Auslandsvertretung oder im deutschen Inland bei einer Ausländerbehörde - und in der Regel eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Sonderregelungen: Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika können den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einholen. Dabei ist zu beachten, dass die beabsichtigte Erwerbstätigkeit erst nach Erteilung des entsprechenden Aufenthaltstitels aufgenommen werden darf.
Zuständig für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen und für Zustimmungen zu Aufenthaltstiteln ist die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) mit ihren regionalen Standorten. Detaillierte Informationen zu Arbeitserlaubnissen und für Antragstellungen finden Arbeitnehmer und Arbeitgeber in den Merkblättern. Für Direktberatung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZAV unter der Rufnummer 0228/713-2000 von Montag bis Donnerstag 08:00 bis 16:30 Uhr sowie Freitag 08:00 bis 14:30 Uhr telefonisch zur Verfügung.
Allgemeine Informationen zum Thema „Leben und Arbeiten in Deutschland" und damit verbundene Fragen wie zum Beispiel die Anerkennung von Abschlüssen, Beschäftigungschancen und Sozialversicherung etc. finden Sie auf der Internetplattform des Internationalen Personalservice der ZAV www.zav-auslandsvermittlung.de/deutschland sowie auf dem EURES-Portal (European Employment Services) http://ec.europa.eu/eures.



Bundesagentur für Arbeit
Neuorganisation Arbeitsmarktzulassung: Merkblatt für Arbeitnehmer & Arbeitgeber
BMAS