1. Zum Inhalt springen

Persönliche Arbeitslosmeldung

Leistungen können Sie nur erhalten, wenn Sie der zuständigen Agentur für Arbeit Ihre Arbeitslosigkeit persönlich gemeldet haben. Damit gilt gleichzeitig die Leistung als beantragt.

Es ist daher wichtig, dass Sie Ihre zuständige Agentur für Arbeit spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit zur Arbeitslosmeldung aufsuchen. Halten Sie bitte den Personalausweis oder ersatzweise den Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung zur Identitätsprüfung bereit. Ebenfalls bereithalten sollten Sie Ihre Rentenversicherungsnummer und - falls bereits vorhanden - das Kündigungsschreiben bzw. den befristeten Arbeitsvertrag.

Beachten Sie unbedingt auch die Hinweise zur frühzeitigen Arbeitsuche. Danach sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnisnahme von der Beendigung Ihres Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses arbeitsuchend zu melden.

Arbeitslosmeldung vor Eintritt der Arbeitslosigkeit:

Die Arbeitslosmeldung kann auch innerhalb von drei Monaten vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit geschehen. Sie erhalten von der Agentur für Arbeit einen Antragsvordruck, auf dem das Datum Ihrer persönlichen Arbeitslosmeldung vermerkt worden ist.

Arbeitslosmeldung nach Eintritt der Arbeitslosigkeit:

Wenn Sie sich am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit nicht persönlich arbeitslos melden können, weil die Agentur für Arbeit nicht dienstbereit ist (zum Beispiel samstags, sonntags oder an Feiertagen), erleiden Sie keinen Nachteil. Die Meldung ist am nächsten Tag nachzuholen, an dem die Agentur für Arbeit wieder geöffnet hat.

Beispiel:
Das Beschäftigungsverhältnis endet am Dienstag, dem 30. April.
Erster Tag der Arbeitslosigkeit ist Mittwoch, der 1. Mai.
Die Agentur für Arbeit ist an diesem Feiertag geschlossen.
Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen wird das Arbeitslosengeld dennoch ab 1. Mai gezahlt, wenn die persönliche Arbeitslosmeldung am 2. Mai nachgeholt wird.

Marginalspalte

Weitere Informationen