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Beschäftigungsende

Beschäftigungsverhältnisse enden in der Regel durch Kündigung oder in gegenseitigem Einvernehmen (Aufhebungsvertrag). Bitte stellen Sie die Gründe, die zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses geführt haben, auf einem besonderen Antragsblatt ausführlich dar.

Erklärung zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses

Stellen Sie die Gründe, die zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses geführt haben, auf einem besonderen Blatt ausführlich dar, wenn

  • Sie Ihr Beschäftigungsverhältnis selbst gelöst haben,
  • Ihr Beschäftigungsverhältnis durch arbeitgeberseitige Kündigung beendet wurde und Sie dazu durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass gegeben haben (sollen),
  • Ihr Beschäftigungsverhältnis durch Kündigung des Arbeitgebers ohne Einhaltung der Kündigungsfrist beziehungsweise trotz eines gesetzliches Kündigungsverbotes (zum Beispiel Mutterschutzgesetz, Schwerbehindertengesetz) beendet wurde
  • oder bei Beendigung durch Aufhebungsvertrag
  • oder bei Beendigung durch Kündigung mit Abwicklungsvertrag.

Es kann sein, dass die Agentur für Arbeit weitere Informationen benötigt oder bestimmte Angaben nachprüfen muss. Die Agentur für Arbeit ist berechtigt, die erforderlichen Informationen einzuholen, um die Leistungsvoraussetzungen zu prüfen.

Selbstverständlich unterliegen diese zusätzlichen Informationen ebenso wie Ihre Angaben dem Datenschutz. Die Agentur für Arbeit darf sie also nicht unbefugt an Dritte weitergeben.

Beendigung durch Abwicklungsvertrag

Eine zusätzliche Erklärung ist erforderlich, wenn bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber ein sogenannter Abwicklungsvertrag geschlossen wurde oder wenn Sie andere zusätzliche Vereinbarungen mit Ihrem Arbeitgeber getroffen haben, zum Beispiel die Zahlung einer Abfindung unter Ihrem Verzicht auf arbeitsrechtliche Schritte gegen die Kündigung.

Beendigung durch Aufhebungsvertrag

Beschäftigungsverhältnisse enden in der Regel durch Kündigung (seitens des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers) oder in gegenseitigem Einvernehmen (Aufhebungsvertrag).

Sie haben Ihr Beschäftigungsverhältnis auch dann selbst gelöst, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag schließen, denn der Vertrag kann ohne Ihre Zustimmung nicht zustande kommen.

Aufhebungsverträge können auch durch stillschweigendes Einvernehmen zustande kommen. Viele Arbeitgeber sprechen gegenüber langjährigen Beschäftigten ohne deren Einwilligung keine Kündigung aus.
Gegebenenfalls bedeutet auch dies "eigene Arbeitsaufgabe ohne wichtigen Grund".