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Abfindungen

Nicht selten erhalten Sie im Zusammenhang mit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung - die sogenannte Entlassungsentschädigung.

Sie müssen damit rechnen, dass eine Sperrzeit eintritt, wenn Sie bei einer rechtswidrigen Kündigung im Gegenzug zu Ihrem Ausscheiden vom Arbeitgeber eine Entlassungsentschädigung erhalten.

Wenn Sie gegen eine Vergünstigung an der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mitgewirkt haben (zum Beispiel durch Verzicht auf Kündigungsschutz gegen Zahlung einer Abfindung), liegt stets eine Eigenlösung des Beschäftigungsverhältnisses vor. Die Zahlung einer Abfindung kann auch zu einem weiteren Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld führen, wenn die maßgebliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt 17.