Antrag
Maßgebend für einen eventuellen Leistungsanspruch ist der Tag des Posteingangs beziehungsweise der persönlichen Abgabe des Antrags. Für Zeiten vor der Antragstellung werden keine Leistungen erbracht.
Arbeitslosengeld II erhalten Sie nur, wenn Sie den Antrag ausfüllen und abgeben. Ein bloßes Herunterladen der im Internet eingestellten Antragsformulare stellt keine Antragstellung dar.
Ist Ihr zuständiger Träger eine Optionskommune, erkundigen Sie sich bitte vor Ort nach den aktuellen Formularen.



Bundesagentur für Arbeit
Optionskommunen