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Unterbrechung der Arbeitslosigkeit

Teilen Sie bitte der Agentur für Arbeit jede Unterbrechung Ihrer Arbeitslosigkeit vorher mit, um sich vor leistungsrechtlichen Nachteilen zu schützen.

Unterbrechung von mehr als sechs Wochen

War Ihre Arbeitslosigkeit mehr als sechs Wochen unterbrochen, kann Ihnen die Leistung erst nach erneuter persönlicher Arbeitslosmeldung weiter gezahlt werden.
Haben Sie Zweifel, ob Sie sich nach der Unterbrechung wieder persönlich arbeitslos melden müssen, so setzen Sie sich rechtzeitig vor dem Ende der Unterbrechung mit der Agentur für Arbeit in Verbindung. Das korrekte weitere Vorgehen wird Ihnen dann erläutert.

Unterbrechung von höchstens sechs Wochen

Wird Ihre Arbeitslosigkeit oder Ihr Leistungsbezug für einen Zeitraum von höchstens sechs Wochen unterbrochen, weil Sie zum Beispiel der Agentur für Arbeit nicht zur Verfügung stehen, erhalten Sie die Leistung nach der Unterbrechung ohne erneute persönliche Arbeitslosmeldung und Antragstellung weiter. Eine formlose Mitteilung genügt.
Bei Aufnahme einer Beschäftigung von mindestens 15 Stunden wöchentlich oder einer selbstständigen Tätigkeit in entsprechendem Umfang gilt dies nur dann, wenn Sie die Arbeitsaufnahme und die Dauer der Beschäftigung der Agentur für Arbeit unverzüglich mitgeteilt haben.

Hinweis:
Erfährt die Agentur für Arbeit nachträglich, dass eine aufgenommene Erwerbstätigkeit nicht unverzüglich mitgeteilt wurde, so besteht auch für die Zeit nach dieser Erwerbstätigkeit bis zu einer erneuten Meldung kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Eventuell gezahlte Beträge sind zu erstatten!

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