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Ausbildung im öffentlichen Dienst

Beamte üben Berufe bei Behörden des Bundes oder der Länder, bei Gemeinden, Kreisen und Bezirken aus. Die Tätigkeiten werden dabei in Laufbahnen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes unterteilt. Beamtenberufe sind durch Ausbildungs- und Laufbahnverordnungen des Bundes beziehungsweise der Länder geregelt. Diese Seite informiert über die Ausbildung der Beamtenanwärter/innen und über die Vermittlung von Ausbildungsstellen im öffentlichen Dienst.

Wo werden Beamte ausgebildet?

Die Ausbildung der Beamtenanwärter/innen erfolgt im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes. Die theoretische Ausbildung findet an Verwaltungsschulen, anderen Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung oder an Fachhochschulen statt, die praktische Ausbildung erfolgt bei Ausbildungsbehörden des Bundes, der Länder oder der Kommunalverwaltungen.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Ausbildungsdauer im Vorbereitungsdienst ist beim Bund und in den einzelnen Ländern in Abhängigkeit von Laufbahn und Fachrichtung unterschiedlich festgesetzt. In der Regel dauert sie zwischen 1 und 3 Jahren.

Welche Zugangsvoraussetzungen sind für eine Beamtenausbildung erforderlich?

Für die einzelnen Laufbahnen gelten unterschiedliche Anforderungen an die schulische Vorbildung: Für den einfachen Dienst wird der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungabschluss vorausgesetzt. Für den mittleren Dienst wird mindestens der mittlere Bildungsabschluss oder der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand gefordert. Für eine Laufbahn im gehobenen nichttechnischen Dienst ist mindestens die Fachhochschulreife erforderlich. Für den gehobenen technischen Dienst ist ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium erforderlich. Bewerber/-innen für den höheren technischen und nichttechnischen Dienst müssen ein Hochschulstudium absolviert haben.

Darüber hinaus müssen Bewerber/-innen folgende beamtenrechtliche Voraussetzungen erfüllen:

  • deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Art. 116 Grundgesetz oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • Gewähr für das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
  • Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, das heißt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, guter Leumund, nicht entmündigt und nicht vorbestraft
  • Eignung für die Laufbahn (aufgrund der charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen), die gegebenenfalls durch unterschiedliche Auswahlverfahren festgestellt wird; obligatorisch: ärztliche Einstellungsuntersuchung
  • Außerdem dürfen in einzelnen Bundesländern bestehende Höchstaltersgrenzen nicht überschritten werden.

Gibt es ein Auswahlverfahren?

Art und Umfang der Auswahlverfahren regeln Bund und die einzelnen Länder unterschiedlich.

In der Regel erfolgt die Auswahl nach Zeugnisnoten und den Ergebnissen der Einstellungsprüfung, in der z. B. die sprachlichen und logisch-analytischen Fähigkeiten (Rechtschreibung, Sprachbeherrschung, mathematisches Verständnis etc.) sowie Allgemeinwissen (aktuelle politische und gegenwartskundliche Fragen, geschichtliches Wissen), Urteilsvermögen, Merkfähigkeit, Arbeitseffizienz und -organisation geprüft werden.

Ggf. beinhaltet das Auswahlverfahren auch einen mündlichen Teil, wie z. B. eine Diskussionsrunde der Bewerber/innen oder/und ein Vorstellungsgespräch.

Wo gibt es Informationen zu den einzelnen Berufen?

Mit Hilfe der Broschüre „BERUF AKTUELL" kann man sich schnell anhand von Kurzbeschreibungen über die verschiedenen Ausbildungen im öffentlichen Dienst informieren. „BERUF AKTUELL“ ist im Berufsinformationszentrum (BiZ) erhältlich. Umfassende Informationen sind im BERUFENET zu finden. Geben Sie in die Suchmaske als Suchbegriff z. B. "Beamte" ein, werden Ihnen die entsprechenden Berufsbezeichnungen angezeigt und Sie können sich über den Beruf Ihrer Wahl informieren.

Wo bekommt man Adressen von Behörden?

Ist die Berufsentscheidung gefallen, hilft das Team U25 beziehungsweise die Berufsberatung oder das Team Akademische Berufe in der Agentur für Arbeit bei der Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz und vermittelt Ihnen ausgewählte Adressen von Behörden mit freien Ausbildungsstellen. Lässt sich am eigenen Wohnort kein passender Ausbildungsplatz finden, können auch überregionale Vermittlungsbemühungen eingeleitet werden. Näheres dazu finden Sie unter Individueller Vermittlungsservice bzw. Überregionale Ausbildungssuche.

Über die JOBBÖRSE können Sie auch selbstständig nach Adressen von Behörden mit freien Ausbildungsstellen suchen.