Ausbildungswege
Allgemeine Beschreibungen der Schularten, die in den meisten Bundesländern – manchmal allerdings unter anderen Bezeichnungen – anzutreffen sind. Außerdem finden Sie eine grafische Übersicht der gemeinsamen Grundstruktur des Bildungswesens.
Aufgrund der Kulturhoheit der 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland gibt es ein vielfältiges System an schulischen und beruflichen Bildungswegen. Nicht nur für die Berufsausbildung, sondern oft auch für die berufliche Weiterbildung ist der adäquate Schulabschluss sehr wichtig. Allgemein bildende Schulabschlüsse bauen aufeinander auf und eröffnen ein breites Spektrum an Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Allgemeinbildende Schulen
- Sonder-/Förderschule
An Sonderschulen wird durch spezielle pädagogische Konzepte und Förderungsmaßnahmen den besonderen Belangen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen Rechnung getragen. Diese Schulen sind jeweils auf die unterschiedlichen Behinderungsarten ausgerichtet und erteilen Unterricht von der Primar- bis zur Sekundarstufe II (zum Teil auch mit Internat). Ziel ist es, neben der Vermittlung von Bildungsinhalten auch lebenspraktische und sozial-integrative Hilfen zu geben. Entsprechende Einrichtungen bestehen auch im Bereich von Realschulen, Gymnasien und bei den beruflichen Schulen.
Förderschulen oder Schulen zur individuellen Lernförderung sind öffentliche Schulen mit besonderem pädagogischen Auftrag, die Schülern mit Lern- oder Leistungsproblemen spezielle Förderung angedeihen lassen. Förderschulen nehmen solche Schüler auf, auf deren Schwierigkeiten an Regelschulen nicht ausreichend eingegangen werden kann. Dabei unterscheidet man unterschiedliche Formen der Förderschule, die auf den jeweiligen Förderbedarf gezielt eingehen können:
Förderschule mit Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Sonderschule für Blinde, Sonderschule für Menschen mit Sehbehinderung, Sonderschule für Menschen mit geistiger Behinderung, Sonderschule für Gehörlose, Sonderschule für Schwerhörige, Sonderschule für Menschen mit körperlicher Behinderung, Sonderschule für Menschen mit Lernbehinderung, Sonderschule für Menschen mit Sprachbehinderung, Förderschule für Erziehungshilfe, Sonderschule für Taubblinde, Schule für Kranke beziehungsweise Kinder in längerer Krankenhausbehandlung sowie Förderschulen für Hochbegabung. - Grundschule
Die Grundschulen umfassen die ersten vier Schuljahre. Sie werden von allen Kindern besucht und bereiten durch die Vermittlung von Grundkenntnissen auf den Besuch weiterführender Schulen vor. Der Unterricht umfaßt neben der Einführung in das Lesen und Schreiben der Muttersprache den sog. Sachunterricht. - Hauptschule
Die Hauptschulen sind Pflichtschulen für alle Schüler, die nach dem Besuch der Grundschulen nicht auf eine andere weiterführende Schule gehen. Sie endet mit der 9., in einigen Ländern mit der 10. Klassenstufe. In der Mehrheit der Länder wird ein freiwilliges 10. Hauptschuljahr angeboten. Rund 30 % der Hauptschüler besuchen das 10. Schuljahr. Die Hauptschule vermittelt eine allgemeine Bildung als Grundlage für eine praktische Berufsausbildung. - Realschule
Weiterführende Schulen mit den Klassenstufen 5 beziehungsweise 7 bis 10. Das Abschlusszeugnis der Realschulen bietet im Allgemeinen die Grundlage für gehobene Berufe aller Art und berechtigt zum Besuch der Fachoberschule, des Fachgymnasiums oder zum Übergang auf ein Gymnasium in Aufbauform. - Gesamtschule
In dieser Schulform sind die verschiedenen weiterführenden Schularten in unterschiedlicher organisatorischer und inhaltlicher Form zusammengefasst. Es werden integrierte Gesamtschulen (gemeinsamer Unterricht aller Schüler) sowie additive kooperative Gesamtschulen (verschiedene Schularten der Sekundarstufe I in einer gemeinsamen Schulanlage) unterschieden. - Gymnasium
Weiterführende, allgemeinbildende Schulen, die im Regelfall 9 oder 8 (Klassenstufen 7 bis 13) Klassenstufen umfassen. In den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bestehen 12 Jahrgangsstufen. Es gibt außerdem "Gymnasien in Aufbauform", deren Besuch im Allgemeinen den Realschulabschluss voraussetzt. Das Abschlusszeugnis des Gymnasiums (= Allgemeine Hochschulreife) gilt als Befähigungsnachweis zum Studium an allen Hochschulen. - Abendschule/Kolleg
Einrichtungen, an denen Erwachsene auf dem "Zweiten Bildungsweg" den Hauptschulabschluss, den Realschulabschluss oder die allgemeine Hochschulreife erwerben können. Dazu gehören die Abendhauptschule, die Abendrealschule und das Abendgymnasium. Der Unterricht findet abends statt; die Teilnehmer sind in den ersten Jahren berufstätig. An Kollegs wird die allgemeine Hochschulreife erworben; sie sind Vollzeitschulen, deren Schüler nicht berufstätig sind.
Hochschulen und Berufsakademien
- Universität
Universitäten sind die traditionellen Hochschultypen in Deutschland. An ihnen wird das breite Spektrum der Studienfächer angeboten mit der Verbindung von Lehre und Forschung. Sie vermitteln eine vorwiegend wissenschaftsbezogene Ausbildung und haben das Promotionsrecht. - Pädagogische Hochschule
Die Pädagogischen Hochschulen sind wissenschaftliche Hochschulen mit Promotionsrecht. Sie bestehen nur noch in Baden-Württemberg als selbständige Einrichtungen. In den übrigen Bundesländern sind sie in Universitäten einbezogen und wurden bei diesen als erziehungswissenschaftliche Fachbereiche oder Fakultäten integriert. An den Pädagogischen Hochschulen wird für Lehrämter an Grund- und Hauptschulen, Realschulen und Sonderschulen ausgebildet. Das Studium für das Lehramt an Gymnasien und an beruflichen Schulen wird nicht an Pädagogischen Hochschulen angeboten. Ansonsten findet die Ausbildung für die Lehrämter an Universitäten, Technischen Hochschulen sowie Kunst- und Musikhochschulen statt. - Kunst-/Musikhochschule
Kunsthochschulen sind Hochschulen für bildende Künste, Gestaltung und Schauspielkunst. Ferner gibt es Kunsthochschulen für Medien, Film und Fernsehen. Musikhochschulen ermöglichen eine künstlerische Ausbildung im Bereich der Musik. Die Aufnahmebedingungen sind unterschiedlich. Sie kann neben der Hochschulzugangsberechtigung aufgrund von Begabungsnachweisen oder Eignungsprüfungen erfolgen. In Fällen einer besonderen künstlerischen Begabung kann von der Hochschulzugangsberechtigung abgesehen werden. In den künstlerischen Lehramtsfächern kann ein Teil der Ausbildung ebenfalls an den Kunst- und Musikhochschulen stattfinden. - Theologische/Kirchliche Hochschule
Theologische Hochschulen sind kirchliche sowie staatliche philosophisch-theologische und theologische Hochschulen, jedoch nicht die theologischen Fakultäten/Fachbereiche der Universitäten. - Fachhochschule
Fachhochschulen und Verwaltungsfachhochschulen haben die Aufgabe, durch eine stark anwendungsbezogene Ausbildung auf berufliche Tätigkeiten vorzubereiten, die die Anwendung wissenschaftlicher Kenntnisse und Methoden oder die Fähigkeit zur künstlerischen Gestaltung erfordern. Sie bieten Studiengänge vor allem im Ingenieurwesen und in den Bereichen Wirtschaft, Sozialwesen, Landwirtschat und Gestaltung an. An den Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung des Bundes und der Länder werden Beamte für die Laufbahn des gehobenen Dienstes in der öffentlichen Verwaltung ausgebildet. - Berufsakademie
Berufsakademien sind Einrichtungen des tertiären Bildungsbereiches neben den Hochschulen, in staatlicher oder privater Trägerschaft. In einem dreijährigen dualen Studiengang wechseln sich Studienzeiten an der Berufsakademie und praktische Ausbildungszeiten in einem Ausbildungsbetrieb ab. Die Ausbildung führt Abiturienten/Abiturientinnen mit allgemeiner oder fachgebundener Hochschulreife, in einigen Bundesländern auch mit Fachhochschulreife, zu einem berufsqualifizierenden Abschluss (zum Beispiel Diplom-Betriebswirt/in (BA)/Diplom-Ingenieur/in (BA)). In einigen Bundesländern kann bereits nach 2 Jahren ein erster Berufsabschluss - zum Beispiel Wirtschaftsassistent/in (BA)/Ingenieurassistent/in (BA) - erworben werden.



Bundesagentur für Arbeit
Grundstruktur des Bildungswesens in der Bundesrepublik Deutschland
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