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Schulen und Hochschulen

Mädchen mit Buch

Hier finden Sie allgemeine Beschreibungen der Schularten, die in den meisten Bundesländern – manchmal allerdings unter anderen Bezeichnungen – anzutreffen sind.

Aufgrund der Kulturhoheit der 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland gibt es ein vielfältiges System an schulischen und beruflichen Bildungswegen. Nicht nur für die Berufsausbildung, sondern oft auch für die berufliche Weiterbildung ist der adäquate Schulabschluss sehr wichtig. Allgemein bildende Schulabschlüsse bauen aufeinander auf und eröffnen ein breites Spektrum an Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Allgemein bildende Schulen

  • Grundschule
    Die Grundschule ist eine gemeinsame Pflichtschule für alle Kinder, die das 6. Lebensjahr vollendet haben. Sie umfasst 4 Jahrgangsstufen mit Ausnahme von Berlin und Brandenburg (6 Jahrgangsstufen) und bereitet durch die Vermittlung von Grundkenntnissen auf den Besuch weiterführender Schulen vor. Der Unterricht umfasst neben der Einführung in das Lesen und Schreiben der deutschen Sprache den sogenannten Sachunterricht.
  • Hauptschule
    Die Hauptschule ist Pflichtschule für alle Schülerinnen und Schüler, die nach dem Besuch der Grundschule nicht auf eine andere weiterführende Schule gehen. Sie vermittelt eine allgemeine Bildung als Grundlage für eine praktische Berufsausbildung und schließt nach der 9.Jahrgangsstufe – in manchen Ländern nach der 10.Jahrgangsstufe – mit dem Hauptschulabschluss ab. Inzwischen gibt es an vielen Hauptschulen die Möglichkeit, durch den Besuch eines weiteren Schuljahres den mittleren Schulabschluss zu erwerben.
  • Realschule
    Die Realschule ist eine Schule, in der Regel mit den Jahrgangsstufen 5-10, die eine erweiterte allgemeine Bildung vermittelt und mit dem Mittleren Schulabschluss abschließt. Mit dem Mittleren Schulabschluss hat man die Möglichkeit, eine Berufsausbildung zu absolvieren, er berechtigt aber auch zum Besuch der Fachoberschule, des Fachgymnasiums oder, bei entsprechenden Leistungen, zum Übertritt auf ein Gymnasium.
  • Gymnasium
    Schulart, die Sekundarbereich I und II umfasst (in der Regel mit den Jahrgangsstufen 5 - 12 oder 5 - 13) und eine vertiefte allgemeine Bildung mit dem Ziel der Allgemeinen Hochschulreife vermittelt.
    Das Gymnasium ist eine weiterführende, allgemein bildende Schule, in der Regel mit den Jahrgangsstufen 5 – 12 oder 5 - 13. Das Abschlusszeugnis des Gymnasiums (Allgemeine Hochschulreife) gilt als Befähigungsnachweis zum Studium an allen Hochschulen.
  • Gesamtschule
    Die Gesamtschule ist eine Schulart des Sekundarbereichs I mit mehreren Bildungsgängen, die zu unterschiedlichen Abschlüssen führen (Hauptschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss, Berechtigung zum Übergang in die Gymnasiale Oberstufe). Sie ist entweder als kooperative Gesamtschule oder als integrierte Gesamtschule eingerichtet. Im kooperativen Typ wird der Unterricht in Jahrgangsklassen erteilt, die auf die unterschiedlichen Abschlüsse bezogen sind, im integrierten Typ wird in den Kernfächern ein leistungsdifferenzierter Unterricht in Kursen erteilt, während die Schüler/innen eines Jahrgangs im Übrigen gemeinsam unterrichtet werden. Gesamtschulen können auch den Sekundarbereich II in Form der Gymnasialen Oberstufe umfassen.
  • Förderschule
    An Förderschulen wird durch spezielle pädagogische Konzepte und Förderungsmaßnahmen den besonderen Belangen von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen Rechnung getragen. Diese Schulen sind jeweils auf die unterschiedlichen Behinderungsarten ausgerichtet und erteilen Unterricht von der Primar- bis zur Sekundarstufe II (zum Teil auch mit Internat). Ziel ist es, neben der Vermittlung von Bildungsinhalten auch lebenspraktische und sozial-integrative Hilfen zu geben. Entsprechende Einrichtungen bestehen auch im Bereich von Realschulen, Gymnasien und bei den beruflichen Schulen.
    Förderschulen/ Schulen zur individuellen Lernförderung sind öffentliche Schulen mit besonderem pädagogischen Auftrag. Für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Lern- und Leistungssituation einen speziellen schulischen Unterstützungsbedarf haben, besteht durch Förderschulen ein spezielles Angebot. Förderschulen nehmen solche Schülerinnen und Schüler auf, auf deren besonderen Förderbedarf an Regelschulen nicht ausreichend eingegangen werden kann. Dabei unterscheidet man unterschiedliche Formen der Förderschule, wie z. B.
    • für Menschen mit Lernbehinderung,
    • für Menschen mit geistiger Behinderung,
    • für Menschen mit Sprachbehinderung
    • für Menschen mit Sehbehinderung bzw. blinde Menschen,
    • für Menschen mit Hörbehinderung/ für Gehörlose,
    • für taubblinde Menschen,
    • für Menschen mit körperlicher Behinderung,
    • für kranke Menschen in längerer Krankenhausbehandlung,
    • mit Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung,
    • für Menschen mit Hochbegabung.
  • Abendschule/Kolleg
    Die Abendschule ist eine Einrichtung, an der Erwachsene auf dem Zweiten Bildungsweg den Hauptschulabschluss, den Mittleren Schulabschluss oder die Allgemeine Hochschulreife erwerben können. Der Unterricht findet abends (also in Teilzeit) statt; die Teilnehmer/innen sind in den ersten Jahren berufstätig. Das Kolleg ist eine Einrichtung des Zweiten Bildungsweges, an der Erwachsene in Vollzeitunterricht die Allgemeine Hochschulreife erwerben können.


Hochschulen und Berufsakademien

  • Universität
    Die Universität ist eine Einrichtung, die Studiengänge in Vollzeitform anbietet. Zugangsvoraussetzung ist die Allgemeine Hochschulreife, die Fachgebundene Hochschulreife oder eine gleichwertige Qualifikation. Die Allgemeine Hochschulreife berechtigt grundsätzlich zum Studium in allen Fachrichtungen an der Universität. In einzelnen Fächern, wie z.B. in Kunst, Musik oder Sport ist jedoch zusätzlich eine Eignungsprüfung abzulegen. Die Fachgebundene Hochschulreife berechtigt jeweils zum Studium bestimmter Fächer.
  • Pädagogische Hochschule
    Die Pädagogische Hochschule ist ein Hochschultyp in Baden-Württemberg, der den Universitäten gleichgestellt ist. Er bietet Studiengänge für die Lehrämter im Primarbereich und bestimmte Lehrämter im Sekundarbereich I an.
    Kunst-/Musikhochschule
    Kunst-/Musikhochschulen bieten Studiengänge in den bildenden, gestalterischen, darstellenden Künsten bzw. in den musikalischen Fächern, zum Teil auch in den zugehörigen wissenschaftlichen Disziplinen (Kunstwissenschaft, Kunstgeschichte bzw. Musikwissenschaft, Musikgeschichte, Musikpädagogik), an. Zulassungsvoraussetzungen sind die Allgemeine Hochschulreife oder die Fachgebundene Hochschulreife und der Nachweis einer künstlerischen Eignung. In ausschließlich künstlerischen Studiengängen ist in den meisten Ländern auch ohne Nachweis der Hochschulreife ein Studium möglich, wenn eine besondere künstlerische Befähigung nachgewiesen werden kann.
  • Theologische/Kirchliche Hochschule
    Theologische/Kirchliche Hochschulen sind Hochschuleinrichtungen zur Ausbildung von Theologen, die einer Universität gleichgestellt sind. Träger ist die katholische oder evangelische Kirche.
  • Fachhochschule/Verwaltungsfachhochschule
    Fachhochschulen und Verwaltungsfachhochschulen haben die Aufgabe, durch eine stark anwendungsbezogene Ausbildung auf berufliche Tätigkeiten vorzubereiten, die die Anwendung wissenschaftlicher Kenntnisse und Methoden oder die Fähigkeit zur künstlerischen Gestaltung erfordern. Sie bieten Studiengänge vor allem im Ingenieurwesen und in den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung, Sozialwesen, Landwirtschaft und Design an. An den Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung des Bundes und der Länder werden Beamte/Beamtinnen für die Laufbahn des gehobenen Dienstes in der öffentlichen Verwaltung ausgebildet.
  • Berufsakademie (BA)
    Berufsakademien gibt es nur in einigen Ländern. Es handelt sich um Einrichtungen des tertiären Bildungsbereichs, in staatlicher oder privater Trägerschaft. In einem dreijährigen dualen Studiengang wechseln sich Studienzeiten an der Berufsakademie und praktische Ausbildungszeiten in einem Ausbildungsbetrieb ab. Die Ausbildung führt Abiturienten/Abiturientinnen mit Allgemeiner oder Fachgebundener Hochschulreife, in einigen Ländern auch mit Fachhochschulreife, zu einem berufsqualifizierenden Abschluss (zum Beispiel Diplom-Betriebswirt/in (BA)/ Diplom-Ingenieur/in (BA)). In Baden-Württemberg hat die ehemalige Berufsakademie seit 2009 Hochschulstatus und heißt nun Duale Hochschule Baden-Württemberg.
  • Fernuniversität
    Fernuniversitäten sind Universitäten, die ein Studium mit regulärem akademischem Abschluss ausschließlich im Wege des Fernstudiums ermöglichen. Das Fernstudium ermöglicht es denjenigen, die aus unterschiedlichen Gründen ein Präsenzstudium an einer Hochschule nicht besuchen können, ein Erststudium oder ein Aufbaustudium zu absolvieren. Für viele Berufstätige ist es die Chance, Fachkenntnisse berufsbegleitend zu vertiefen und einen akademischen Abschluss zu erwerben.