Berechnungsbeispiele
Berechnungsbeispiele für die Förderung einer beruflichen Ausbildung und für die Förderung der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme
- Beispiel für die Förderung einer beruflichen Ausbildung:
- Beispiele für die Förderung der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme
Beispiel für die Förderung einer beruflichen Ausbildung:
Alina ist ledig und wohnte bisher bei ihren Eltern in Bad Bramstedt. Dort fand sie keine passende Ausbildungsstelle als Floristin. Deshalb hat sie sich für einen Ausbildungsplatz in Kiel entschieden. Sie hat ein Zimmer angemietet, das 220 Euro monatlich kostet. Im 1. Ausbildungsjahr bekommt sie eine Ausbildungsvergütung in Höhe von 320 Euro.
Für ihren Lebensunterhalt werden monatlich zugrunde gelegt:
| Berechnung | Betrag (Euro) |
|---|---|
| als Grundbedarf | 341 |
| Miete | 146 |
| Zuschlag, soweit die nachweisbaren Mietkosten 146 Euro übersteigen (= 74 Euro), höchstens | 72 |
| Bedarf für die Arbeitskleidung | 12 |
| Fahrtkosten für die Fahrten zwischen Wohnung und der Ausbildungsstätte (Monatskarte für den Bus) | 41 |
| Bedarf für eine Familienheimfahrt im Monat (Bahnfahrkarte) | 14 |
| Gesamtbedarf | 626 |
Dem Gesamtbedarf wird dann das anzurechnende Einkommen von Alina und ihren Eltern gegenübergestellt.
| Berechnung | Betrag (Euro) |
|---|---|
| Von Alinas Ausbildungsvergütung | 320 |
| wird ein Freibetrag abgezogen | - 56 |
| das anzurechnende Einkommen Alinas beträgt | 264 |
| es verbleibt ein Bedarf von (Gesamtbedarf von 626 Euro minus anzurechnendes Einkommen von 264 Euro) | 362 |
| das Einkommen der Eltern von wird außerdem noch angerechnet, von dem aber Freibeträge abgezogen werden: | 1900 |
| Freibetrag für die Eltern | 1555 |
| Freibetrag | 550 |
| Freibetrag für das Elterneinkommen insgesamt | 2105 |
Der Freibetrag von 56 Euro (von der Ausbildungsvergütung) und von 550 Euro (beim Einkommen der Eltern) kann nur dann abgesetzt werden, wenn die auswärtige Unterbringung für die Berufsausbildung erforderlich ist.
Das Einkommen der Eltern liegt unter den Freibeträgen und wird deshalb nicht angerechnet. Würde das Elterneinkommen die Freibeträge übersteigen, blieben davon 50 % anrechnungsfrei.
Ergebnis:
Für Alina haben wir einen Bedarf von 362 Euro errechnet. Weil die Freibeträge höher als das Einkommen der Eltern sind, wird davon nichts angerechnet. Damit erhält Alina neben ihrer Ausbildungsvergütung vom Betrieb zusätzlich eine Berufsausbildungsbeihilfe in Höhe 362 Euro von der Agentur für Abeit.
Beispiele für die Förderung der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme
Oliver ist ledig und wohnt noch bei seinen Eltern in Bad Bramstedt. Nach Beendigung seiner Schulzeit nimmt er an einem G-Lehrgang (berufsvorbereitende Maßnahme) an seinem Heimatort teil. Die Maßnahme, für die er geeignet ist, ist für seine weitere berufliche Zukunft notwendig. Während der Dauer der Teilnahme an der Maßnahme erzielt Oliver keine Einkünfte. Krankenversichert ist er über seine Eltern.
| Berechnung | Betrag (Euro) |
|---|---|
| Für seinen Lebensunterhalt werden monatlich zugrunde gelegt | 212 |
| Hinzu gerechnet werden: | |
| Bedarf für Lernmittel | 9 |
| Bedarf für Arbeitskleidung | 12 |
| Fahrtkosten für die Fahrten zwischen Wohnung und der Ausbildungsstätte (Monatskarte für den Bus) | 41 |
| Gesamtbedarf | 274 |
Bei Oliver wird lediglich der Gesamtbedarf ermittelt. Eigenes Einkommen, das Einkommen der Eltern oder des Ehegatten ist nicht anzurechnen.
Ergebnis:
Berufsausbildungsbeihilfe wird damit in Höhe des Gesamtbedarfs geleistet.



Bundesagentur für Arbeit