Gesamtbedarf
Der Gesamtbedarf für eine Ausbildung setzt sich zusammen aus dem Bedarf für den Lebensunterhalt, dem Bedarf für die Fahrkosten und dem Bedarf für die sonstigen Aufwendungen, zum Beispiel für Lernmittel und für Arbeitskleidung. Bei einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ist noch der Bedarf für die Lehrgangskosten hinzuzuzählen.
- Gesamtbedarf
- Arbeitslosigkeit vor einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme
- Tabellenübersicht zu den Bedarfssätzen
Gesamtbedarf
Der Gesamtbedarf für eine Ausbildung setzt sich zusammen aus dem Bedarf für den Lebensunterhalt (§ 65 Sozialgesetzbuch 3 (SGB III)), dem Bedarf für die Fahrkosten (§ 67 SGB III) und dem Bedarf für die sonstigen Aufwendungen zum Beispiell für Lernmittel und für Arbeitskleidung (§ 68 SGB III. Bei einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ist noch der Bedarf für die Lehrgangskosten hinzuzuzählen (§ 69 SGB III).
Zum Bedarfsprinzip ist anzumerken, dass die Bedarfssätze pauschalierte Beträge sind und nicht Ihrem tatsächlichen persönlichen Bedarf zum Beispiel für die Miete entsprechen. Es ist daher zu bedenken, dass Ihre persönlichen monatlichen Ausgaben nicht immer vollständig durch die Gewährung einer Berufsausbildungsbeihilfe gedeckt werden.
Bedarfsprinzip bei beruflicher Ausbildung
Bedarf für den Lebensunterhalt - § 65 SGB III
+
Bedarf für die Fahrkosten - § 67 SGB III
+
Bedarf für sonstige Aufwendung - § 68 SGB III
=
Gesamtbedarf
./.
Einkommensanrechnung - § 71 SGB III
Einkommen des Auszubildenden
Einkommen seines nicht dauernd von ihm getrennt lebenden Ehegatten
und Einkommen seiner Eltern
=
ungedeckter Bedarf
=
Berufsausbildungsbeihilfe
Bedarfsprinzip bei berufsvorbereitenden Maßnahmen
Bedarf für den Lebensunterhalt - § 66 SGB III
+
Bedarf für die Fahrkosten - §67 SGB III
+
Bedarf für sonstige Aufwendungen (zum Beispiel Lernmittel und Arbeitskleidung) - § 68 SGB III
+
Lehrgangskosten - § 69 SGB III
=
Berufsausbildungsbeihilfe
Arbeitslosigkeit vor einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme
Ein Arbeitsloser, der zu Beginn der Maßnahme ansonsten Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe gehabt hätte, der höher ist als der zugrunde zu legende Bedarf für den Lebensunterhalt, hat Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe in Höhe des Arbeitslosengeldes oder der Arbeitslosenhilfe. In diesem Fall wird Einkommen, das der Arbeitslose aus einer neben der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ausgeübten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit erzielt, in gleicher Weise angerechnet wie bei der Leistung von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe.
Tabellenübersicht zu den Bedarfssätzen
Grundsatz:
Die Höhe der Bedarfssätze ist abhängig von der Art der Ausbildung (Berufliche Ausbildung oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme) und der Art der Unterbringung.
| Art der Unterbringung | berufliche Ausbildung | berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen |
|---|---|---|
| Im Haushalt der Eltern | kein Anspruch | 212 Euro |
| Außerhalb des Haushalts der Eltern (Verweisung auf den Haushalt der Eltern nicht möglich) | 341 Euro Grundbedarf + 146 Euro Pauschale für Miete + maximal 72 Euro Zuschlag, soweit die nachweisbaren Mietkosten 146 Euro übersteigen | 383 Euro Grundbedarf Miete + maximal 72 Euro Zuschlag, soweit die nachweisbaren Mietkosten 57 Euro übersteigen |
| Im Wohnheim oder Internat mit voller Verpflegung | 88 Euro + amtlich festgesetzte Wohnheim-/Internatkosten | 88 Euro + amtlich festgesetzte Wohnheim-/Internatkosten |
| Im Haushalt des Ausbildenden mit vollerVerpflegung | 88 Euro + Bedarf nach den Werten der Sachbezugsverordnung |
Dem Bedarf für den Lebensunterhalt ist hinzuzurechnen:
Fahrkosten (gilt für "berufliche Ausbildung" und "berufsvorbereitende Maßnahme"):
Pendelfahrten zwischen Unterkunft, Ausbildungsstätte und Berufsschule bis zu 476 Euro;
An- und Abreise und 1 Heimfahrt monatlich, wenn auswärtige Unterbringung erforderlich, in Höhe des niedrigsten Fahrpreises des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels, bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel in Höhe der Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz
außerdem:
| berufliche Ausbildung | berufsvorbereitende Maßnahme | |
|---|---|---|
| Sonstige Aufwendungen | Fernunterrichtsgebühren bis 17 Euro; Arbeitskleidung 12 Euro; Sonstige Kosten; Kinderbetreuungskosten 130 Euro | Lernmittel 9 Euro; Arbeitskleidung 12 Euro; Sonstige Kosten; Kinderbetreuungskosten; 130 Euro Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung |



Bundesagentur für Arbeit