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Höhe und Dauer

Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) hängt vom Gesamtbedarf und bei beruflicher Ausbildung vom anzurechnenden Einkommen ab.

Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe hängt von zwei Faktoren ab:

  • dem Gesamtbedarf für die Ausbildung oder die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme und
  • dem anzurechnenden Einkommen, wenn es sich um eine berufliche Ausbildung handelt.

Dauer der Förderung:

Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besteht für die Dauer der beruflichen Ausbildung oder der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme. Über den Anspruch wird in der Regel nicht für die gesamte Dauer sondern in Bewilligungszeiträumen entschieden, das sind bei beruflicher Ausbildung 18 Monate, im Übrigen ein Jahr.

Achtung:

Die Berufsausbildungsbeihilfe kann zwar nach Beginn der Ausbildung oder der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme beantragt werden, sie wird aber rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Leistungen beantragt worden sind.

Beispiel:

Die Ausbildung von Klaus begann am 01.09.2008. Erst am 21.10.2008 hat er von einem Kollegen erfahren, dass er für die Ausbildung Berufsausbildungsbeihilfe erhalten könnte. Er beantragt daher erst am 22.10.2008 bei der Agentur für Arbeit die Bewilligung der Berufsausbildungsbeihilfe.

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird Klaus rückwirkend ab 01.10.2008 bewilligt.