Ausbildungsvertrag
Vor Beginn einer Ausbildung muss zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden (Azubi) ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen werden.
- Was Sie vor Ausbildungsbeginn klären sollten:
- Was Sie vor Abschluss des Vertrages wissen sollten:
- Hilfe bei Problemen
Was Sie vor Ausbildungsbeginn klären sollten:
- Konto:
Für Ihre Ausbildungsvergütung brauchen Sie ein Gehaltskonto, auf das Ihr Ausbildungsbetrieb das Geld überweisen kann. Wenn Sie noch kein eigenes Konto haben, sollten Sie es - gegebenenfalls mit Einverständnis der Eltern - einrichten. Vergleichen Sie die unterschiedlichen Konditionen der Banken. - Lohnsteuerkarte:
2012 wird auf die elektronische Lohnsteuerkarte umgestellt. Wer im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, erhält deshalb vom zuständigen Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung ausgestellt. Ausgenommen sind ledige Arbeitnehmer, die 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen und für die die Steuerklasse 1 in Betracht kommt. In diesem Fall ist es ausreichend, dem Arbeitgeber seine Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum und seine Religionszugehörigkeit mitzuteilen sowie zu bestätigen, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.
Ab 2012 erhält der Arbeitgeber die für den Lohnsteuerabzug nötigen Informationen elektronisch direkt vom Finanzamt. - Krankenversicherung:
Als Auszubildender sind Sie krankenversicherungspflichtig. Ihr Arbeitgeber trägt knapp die Hälfte der anfallenden Beiträge, bei einer sehr niedrigen Ausbildungsvergütung den kompletten Beitrag. Prüfen Sie, welche Krankenkasse für Sie in Frage kommt. Ein Vergleich lohnt sich. - Vermögenswirksame Leistungen sind Sparbeträge, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer entsprechend dem Vermögensbildungsgesetz anlegt. Ihr Vorteil: Sie sparen Steuern und erhalten oft noch einen Zuschuss des Arbeitgebers zum Sparbetrag.
- Haftung:
Wenn Sie durch Unwissen oder Fahrlässigkeit in Ihrer Ausbildungsfirma einen Schaden verursachen, haften für den Schaden nicht Sie, sondern das Unternehmen. Für einen Schaden, den Sie vorsätzlich anrichten, müssen Sie allerdings selber einstehen - in Ihrem Ausbildungsbetrieb genauso wie in Ihrem Privatleben. Überlegen Sie sobald Sie volljährig sind, ob Sie nicht besser eine eigene private Haftpflichtversicherung abschließen.
Was Sie vor Abschluss des Vertrages wissen sollten:
Informationen zur Vertragsgestaltung und den Vertragsinhalten sind in der Broschüre "Ausbildung und Beruf - Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) enthalten. Auch bei planet-beruf.de finden Sie unter "Schüler > Loslegen > Recht und Finanzen > Weitere Beiträge" wichtige Hinweise und Tipps zum Ausbildungsvertrag.
Hilfe bei Problemen
Die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern wachen über die ordnungsgemäße Durchführung der Berufsausbildung und führen Ausbildungsverzeichnisse, in die auch Ihr Ausbildungsvertrag eingetragen wird. Bei Schwierigkeiten in der Ausbildung ist die für Ihren Ausbildungsbetrieb zuständige Kammer – neben der Berufsberatung – ein wichtiger Ansprechpartner.



Bundesagentur für Arbeit
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