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Ausbildungsvertrag

Vor Beginn einer Ausbildung muss zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden (Azubi) ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen werden.

Was Sie vor Ausbildungsbeginn klären sollten:

  • Konto:
    Für Ihre Ausbildungsvergütung brauchen Sie ein Gehaltskonto, auf das Ihr Ausbildungsbetrieb das Geld überweisen kann. Wenn Sie noch kein eigenes Konto haben, sollten Sie es - gegebenenfalls mit Einverständnis der Eltern - einrichten. Vergleichen Sie die unterschiedlichen Konditionen der Banken.
  • Lohnsteuerkarte:
    Zu Beginn Ihrer Ausbildung müssen Sie Ihrem Ausbildungsbetrieb Ihre Lohnsteuerkarte vorlegen. Die Lohnsteuerkarte bekommen Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
  • Krankenversicherung:
    Als Auszubildender sind sie krankenversicherungspflichtig. Ihr Arbeitgeber trägt die Hälfte der anfallenden Beiträge, bei einer sehr niedrigen Ausbildungsvergütung den kompletten Beitrag. Prüfen Sie, welche Krankenkasse für Sie in Frage kommt.
  • Vermögenswirksame Leistungen sind Sparbeträge, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer entsprechend dem Vermögensbildungsgesetz anlegt. Ihr Vorteil: Sie sparen Steuern und erhalten oft noch einen Zuschuss des Arbeitgebers zum Sparbetrag.
  • Haftung:
    Wenn Sie durch Unwissen oder Fahrlässigkeit in Ihrer Ausbildungsfirma einen Schaden verursachen, haften für den Schaden nicht Sie, sondern das Unternehmen. Für einen Schaden, den Sie vorsätzlich anrichten, müssen Sie allerdings selber einstehen - in Ihrem Ausbildungsbetrieb genauso wie in Ihrem Privatleben. Überlegen Sie sobald Sie volljährig sind, ob Sie nicht besser eine eigene private Haftpflichtversicherung abschließen.

Hilfe bei Problemen

Die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern wachen über die ordnungsgemäße Durchführung der Berufsausbildung und führen Ausbildungsverzeichnisse, in die auch Ihr Ausbildungsvertrag eingetragen wird. Bei Schwierigkeiten in der Ausbildung ist die für Ihren Ausbildungsbetrieb zuständige Kammer – neben der Berufsberatung – ein wichtiger Ansprechpartner.

Informationen zur Vertragsgestaltung und -inhalten sind in der unten abgebildeten Broschüre „Ausbildung und Beruf - Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) enthalten.