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Berufsausbildungsbeihilfe für behinderte Menschen

Behinderte Menschen erhalten bei Teilnahme an allgemeinen Maßnahmen der Ausbildung Berufsausbildungsbeihilfe. Ob Sie während der Ausbildung, der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, der Grundausbildung oder anderer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder auf Ausbildungsgeld haben, können Sie bei Ihrer Beratungskraft erfragen. Bitte informieren Sie sich deshalb rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit.

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Ausbildungsgeld

Frau im Rollstuhl arbeitet am Notebook

Das Ausbildungsgeld ist eine Leistung zur Sicherstellung des Lebensunterhalts, die nur von der Bundesagentur für Arbeit für behinderte Menschen erbracht wird. Wenn Sie keinen Anspruch auf Übergangsgeld haben, können Sie Anspruch auf Ausbildungsgeld haben.

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Übergangsgeld

Übergangsgeld ist eine Entgeltersatzleistung im Rahmen der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Wenn Sie im Rahmen der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben an einer beruflichen Bildungsmaßnahme teilnehmen, wird unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsgeld als Entgeltersatzleistung gewährt. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Einzelfall erfüllt sind, prüft die Beratungskraft.

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