Fragen und Antworten zum Berufspsychologischen Service
Ist man verpflichtet, zum Berufspsychologischen Service zu gehen?
Die Vermittlungs- und Beratungsfachkraft hat mit Ihnen besprochen, was mit dem Besuch beim Berufspsychologischen Service erreicht werden soll. Dabei wurden Sie auch darüber informiert, ob für Sie eine Verpflichtung besteht, an einer psychologischen Untersuchung teilzunehmen. Sollten Sie in diesem Zusammenhang noch irgendwelche Zweifel haben, wenden Sie sich an Ihre Vermittlungs- und Beratungsfachkraft.
Solange Sie mit der Vermittlungs- und Beratungsfachkraft keine andere Vereinbarung getroffen haben, sollten Sie den Termin beim Berufspsychologischen Service unbedingt wahrnehmen.



Bundesagentur für Arbeit