Chancengleichheit
Sie haben Fragen zur Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt?
Ziel der Gesetzgebung ist es, Benachteiligungen wegen des Geschlechts zu beseitigen oder zu verhindern sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer zu verbessern.
In den Agenturen für Arbeit vor Ort tragen Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt zur Erfüllung dieser Aufgabe bei.
Regionale Angebote finden Sie unter der Rubrik Partner vor Ort auf den Seiten Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit.
Weitere Informationen zum Thema Chancengleichheit auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt, Rechtliche Grundlagen sowie zum Wiedereinstieg in den Beruf finden Sie hier.



Bundesagentur für Arbeit