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Änderungen im Bereich Kindergeld

Steuervereinfachungsgesetz 2011

Das am 23. September 2011 beschlossene Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurde am 4. November 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2011, Teil I, Nr. 55 Seite 2131). Die gesetzlichen Neuregelungen treten weitestgehend am 01.01.2012 in Kraft. Änderungen im Bereich des Kindergeldes ergeben sich vor allem für über 18 Jahre alte Kinder aufgrund des Wegfalls der Einkünfte- und Bezügegrenze zum 01.01.2012. Einzelne Regelungen wie z.B. die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 auf 1000 Euro sind am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten und gelten somit bereits für das Jahr 2011.