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Altersteilzeit - Vordrucke und Merkblätter

In Fällen, in denen mit der Altersteilzeit noch vor dem 1. Juli 2004 begonnen wurde, sind Vordrucke und Merkblätter nach dem bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Recht maßgeblich. Für danach beginnende Altersteilzeitfälle sind Vordrucke und Merkblatt nach dem Stand ab 1. Juli 2004 zu verwenden.

Hinweise zu sog. Altfällen (mit Beginn der Altersteilzeit vor dem 1. Juli 2004)

Die seit 1. Januar 2008 gültigen Mindestnettobeträge gelten auch für die Jahre 2009 und 2010 fort. Die gesetzlichen Mindestnettobeträge haben Bedeutung für Altersteilzeitarbeitsverhältnisse, die vor dem 1. Juli 2004 begonnen wurden. Bei ihnen ist das Teilzeit-Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber um 20 Prozent aufzustocken, jedoch mindestens auf 70 Prozent des um gesetzliche Pauschalabzüge verminderten bisherigen Arbeitsentgelts. Zur Verfahrenserleichterung ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ermächtigt, die gesetzlichen Mindestnettobeträge durch Rechtsverordnung festzulegen.

Aus der Überlassung der nachstehenden Programmablaufpläne und Tabellen für die Mindestnettobeträge der Jahre 2008 und 2005 können Ansprüche, insbesondere Haftungsansprüche, nicht hergeleitet werden.

Die auf Grund des Programmablaufplanes ermittelten Mindestnettobeträge können in einigen eng eingegrenzten Entgeltbereichen von den in der Mindestnettobetrag-Verordnung ausgewiesenen Mindestnettobeträgen geringfügig abweichen. Diese Abweichungen werden durch die Agenturen für Arbeit nicht beanstandet.

> Altersteilzeit - Vordrucke und Merkblätter (Recht ab 01.07.2004)

> Altersteilzeit -Vordrucke und Merkblätter (Recht bis 30.06.2004)