Freiwillige Dienste
Soziale Dienste wie das „Freiwillige Soziale Jahr" (FSJ) oder das „Freiwillige Ökologische Jahr" (FÖJ) bieten sinnvolle Alternativen, wenn man die Zeit bis zum Ausbildungs- oder Studienbeginn überbrücken will oder muss.
- Freiwillige Dienste
- Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
- Bundesfreiwilligendienst (BFD)
- Freiwilliger Wehrdienst
- Europäischer Freiwilligendienst für Jugendliche
- Friedensdienste im Ausland
- Entwicklungsdienst
Freiwillige Dienste
Freiwillige Dienste bieten sinnvolle Alternativen, wenn man zum Beispiel die Zeit bis zum Ausbildungs- oder Studienbeginn überbrücken will oder muss.
- Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
- Bundesfreiwilligendienst (BFD)
- freiwilliger Wehrdienst (FWD)
- Europäischer Freiwilligendienst für Jugendliche (EFD)
- Friedensdienste im Ausland
- Entwicklungsdienst
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
Die Rahmenbedingungen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) sind durch das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz) geregelt.
Zu den gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten gehören:
- Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
- Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
- Freiwilliges Jahr in der Denkmalpflege (FJD)
- Freiwilliges Soziales Jahr im Sport (FSJ im Sport)
- Freiwilliges Soziales Jahr Kultur (FSJ Kultur)
- Freiwilliges Soziales Jahr Politik (FSJ Politik)
- Freiwilliges Soziales Jahr Schule (FSJ Schule)
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) können nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland (§ 6 JFDG) oder als kombinierter Jugendfreiwilligendienst abschnittsweise sowohl im In- als auch im Ausland (§ 7 JFDG) absolviert werden.
In der Bundesrepublik Deutschland wird das FSJ hauptsächlich von karitativen und gemeinwohlorientierten Einrichtungen angeboten. So sind entsprechende Möglichkeiten unter anderem in Einrichtungen der Jugendarbeit, der Gesundheitspflege oder der Kinder- und Jugendhilfe vorhanden. Neben den genannten „klassischen“ Einsatzfeldern, ist ein Freiwilligendienst auch im Sport, im kulturellen Bereich oder in der Denkmalpflege möglich.
Innerhalb des Freiwilligen Ökologischen Jahres, wird eine Mitarbeit in Projekten der Landschaftspflege, in Maßnahmen des Naturschutzes und der Umweltbildung angeboten. Als Anlaufstellen stehen zum Beispiel Forstämter, Umweltämter oder landwirtschaftliche Betriebe zur Verfügung.
FSJ und FÖJ im Ausland werden ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeiten in geeigneten Stellen geleistet (z.B. Kindergärten, kulturelle Einrichtungen, Schulen, Umweltbildung, Sozialdienste, Hausmeistertätigkeiten etc.). Zum Freiwilligen Sozialen Jahr im Ausland gehört insbesondere auch der Dienst für Frieden und Versöhnung. Die Dauer der FSJ und FÖJ beträgt in aller Regel zwölf Monate.
Voraussetzungen:
- Erfüllung der Vollzeitschulpflicht
- noch keine Vollendung des 27. Lebensjahrs
Finanzelle Aspekte:
- Während des Dienstes zahlen die Träger den Freiwilligen ein Taschengeld und gewähren weitere Geld- oder Sachleistungen für Unterkunft, Verpflegung und ggf. Arbeitsbekleidung.
- Teilnehmer/innen von Freiwilligendiensten erhalten einen Freiwilligenausweis und damit Ermäßigungen z.B. für öffentliche Verkehrsmittel.
- Teilnehmer/innen am FSJ/FÖJ sind gesetzlich sozialversichert.
- Es besteht Anspruch auf Kindergeld, eventuell Waisenrente sowie Kinder- und Ausbildungsfreibeträge.
Weitere Informationen zum FSJ und FÖJ enthält die Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) „Zeit, das Richtige zu tun. Freiwillig engagiert in Deutschland - Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr“. Die Broschüre enthält eine ausführliche Übersicht und die entsprechenden Adressen von Anlaufstellen.
Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Seit dem 1. Juli 2011 ersetzt der Bundesfreiwilligendienst (BFD) den Zivildienst, der gleichzeitig mit der Wehrpflicht ausgesetzt wurde. Die Rahmenbedingungen des Bundesfreiwilligendienstes sind durch das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz) geregelt.
Die Einsatzfelder reichen von der praktischen Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen, z.B. der Kinder- und Jugendhilfe, über Einrichtungen der Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, der Kultur und Denkmalpflege bis hin zu Einrichtungen, die im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes tätig sind.
Die Einsatzdauer beträgt 6 bis 18 Monate (in Ausnahmefällen 24 Monate). Es können auch mehrere verschiedene, mindestens 6-monatige Freiwilligendienste bis zu einer Höchstdauer von 18 Monaten kombiniert werden.
Voraussetzungen:
- Die Freiwilligen müssen die Vollzeitschulpflicht (je nach Bundesland mit 16 Jahren, manchmal auch schon mit 15 Jahren) erfüllt haben.
- Der Freiwilligendienst darf nicht innerhalb einer Berufsausbildung ausgeübt werden; er muss ohne Erwerbsabsicht geleistet werden.
Ein Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung ist nicht erforderlich.
Finanzelle Aspekte:
- Die Einsatzstellen können Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung und ein angemessenes Taschengeld zur Verfügung stellen, nach Ermessen der Einsatzstelle können dafür auch Geldersatzleistungen gezahlt werden (alle Leistungen werden zwischen dem Freiwilligen und der Einsatzstelle vereinbart).
- Teilnehmer/innen am Bundesfreiwilligendienst (BFD) erhalten einen Freiwilligenausweis und damit Ermäßigungen z.B. für öffentliche Verkehrsmittel.
- Die Freiwilligen werden in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert.
- Sozialversicherungsbeiträge werden übernommen.
- Es kann Kindergeld gezahlt werden.
Die Bewerbung für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) erfolgt bei anerkannten Trägern oder direkt bei den Einsatzstellen.
Freiwilliger Wehrdienst
Die allgemeine Wehrpflicht wurde zum 1. Juli 2011 ausgesetzt und durch den Freiwilligen Wehrdienst ersetzt. Dieser steht Frauen und Männern gleichermaßen offen. Die Rahmenbedingungen des Freiwilligen Wehrdienstes sind durch das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011) geregelt.
Die Dauer beträgt bis zu 23 Monate. Die ersten 6 Monate gelten unabhängig von der Gesamtdauer als Probezeit. In diesem Zeitraum kann noch von einer Verpflichtung zurückgetreten werden.
Voraussetzungen:
- Das Mindestalter beträgt 17 Jahre.
- Die Vollzeitschulpflicht ist beendet.
- Die deutsche Staatsangehörigkeit ist erforderlich.
- Die Freiwilligen müssen tauglich sein.
Finanzelle Aspekte:
- Es wird ein steuerfreier Wehrsold gezahlt, die Höhe ist in mehreren Stufen nach Dienstmonaten gestaffelt.
- Unterkunft und Verpflegung werden von der Dienststelle unentgeltlich bereitgestellt.
- Nach mehr als 6 Monaten Freiwilligem Wehrdienst wird eine einmalige besondere Zuwendung und ein Entlassungsgeld gezahlt.
- Freiwillig Wehrdienstleistende erhalten unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.
- Sie unterliegen der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Die Beiträge werden von der Bundeswehr direkt an den Versicherungsträger überwiesen.
- Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sowie Kranken- und Pflegeversicherung werden übernommen.
Seit Dezember 2012 ersetzen bundesweit Karrierecenter die Kreiswehrersatzämter. Diese sind nun mit ihren Karriereberatungsbüros für die Beratung und Erfassung von Freiwilligen für den Freiwilligen Wehrdienst zuständig.
Weitere Informationen finden Sie auf den Karriereseiten der Bundeswehr:
Europäischer Freiwilligendienst für Jugendliche
Gemeinsam mit anderen Jugendlichen im europäischen Ausland eine Tagesstätte für Behinderte einrichten, ein bislang ungenutztes Stück Land in einen Park verwandeln, ein altes Fabrikgebäude renovieren und daraus ein Jugendzentrum machen - solche Möglichkeiten bietet die Europäische Kommission jungen Leuten zwischen 18 und 30 Jahren.
Der Europäische Freiwilligendienst (EFD) (engl.: European Voluntary Service (EVS)) ist ein Teil des EU-geförderten Programms "JUGEND IN AKTION" und wird von dessen Deutscher Agentur „Jugend für Europa“ umgesetzt.
Die Freiwilligen nehmen (einzeln oder in Gruppen) an gemeinnützigen Projekten in Bereichen wie Kultur, Sozialwesen, Jugend, Umwelt oder Sport teil.
Er dauert von zwei Wochen bis zu maximal zwölf Monaten. Reisekosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden erstattet. Außerdem erhalten die Teilnehmer ein Taschengeld. Neben der Verbesserung der Sprachkenntnisse sind die Erfahrungen, die die Jugendlichen bei diesen Einsätzen sammeln können, auch für die spätere Suche nach einer Ausbildungs- und Arbeitsstelle wertvoll. Deshalb erhalten die Jugendlichen nach Beendigung des
EFD ein Zeugnis über die erworbenen Kenntnisse, das sie ihren Bewerbungsunterlagen beilegen können. Bewerbungen sind direkt an eine akkreditierte Entsendeorganisation zu richten. Bewerbungsfristen bzw. -modalitäten sind unterschiedlich und bei der jeweiligen Organisation zu erfragen. Weitere Informationen sind zu finden unter:
Friedensdienste im Ausland
Über Möglichkeiten eines Friedensdienstes im Ausland informiert die Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF), der zum Beispiel die Aktion Sühnezeichen Friedensdienst (ASF) oder der internationale christliche Friedensdienst (EIRENE) angehören.
Die Friedensdienste im Ausland umfassen einen Zeitraum von 12 bis 18 Monaten. Tätigkeitsfelder wie zum Beispiel Umwelt, Soziales, Friedens- und Erinnerungsarbeit stehen im Mittelpunkt der freiwilligen Arbeit. Ein Mindestalter von 18 Jahren wird bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorausgesetzt.
Weitere Informationen sind zu erhalten unter:
- „Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden“
- Aktion Sühnezeichen Friedensdienste (ASF) e.V.
- EIRENE, Internationaler Christlicher Friedensdienst e.V.
- pax Freiwilligendienste - Dein Jahr im Ausland
Entwicklungsdienst
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat zu Beginn des Jahres 2008 einen öffentlich geförderten Freiwilligendienst „Weltwärts“ ins Leben gerufen. Der Dienst entsendet Freiwillige in Projekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Alter von 18 bis 28 Jahren, gesundheitliche Eignung für den Auslandseinsatz muss vorliegen
- Hauptschul- oder Realschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung, Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife oder vergleichbare Voraussetzungen
- Deutsche Staatsbürgerschaft oder ein entsprechendes Aufenthaltsrecht
- Gute Kenntnisse einer der Sprachen im Gastland
Die Dauer des Einsatzes kann zwischen 6 und 24 Monaten betragen, die Regeldauer beträgt 12 bis 18 Monate. Grundsätzlich ist eine Entsendung in alle Entwicklungsländer nach der OECD-Länderliste möglich, wobei afrikanische Staaten einen Schwerpunkt bilden sollen.
Arbeitsprojekte sind unter anderem in den Bereichen Armutsbekämpfung, Bildung, Gesundheit, Ernährungssicherung, Umwelt und Wasser vorhanden.
Informationen erhalten Interessierte unter:



Bundesagentur für Arbeit
Informationen zum FWD