Freiwillige Dienste
Soziale Dienste wie das „Freiwillige Soziale Jahr" (FSJ) oder das „Freiwillige Ökologische Jahr" (FÖJ) bieten sinnvolle Alternativen, wenn man die Zeit bis zum Ausbildungs- oder Studienbeginn überbrücken will oder muss.
- Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
- Freiwillige Dienste im Ausland
- Europäischer Freiwilligendienst für Jugendliche
- Friedensdienste im Ausland
- Entwicklungsdienst
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
Das Freiwillige Soziale Jahr wird in der Bundesrepublik Deutschland hauptsächlich von karitativen und gemeinwohlorientierten Einrichtungen angeboten. So sind entsprechende Möglichkeiten unter anderem in Einrichtungen der Jugendarbeit, der Gesundheitspflege oder der Kinder- und Jugendhilfe vorhanden. Neben den genannten „klassischen“ Einsatzfeldern, ist ein Freiwilligendienst auch im Sport, im kulturellen Bereich oder in der Denkmalpflege möglich.
Innerhalb des Freiwilligen Ökologischen Jahres, wird eine Mitarbeit in Projekten der Landschaftspflege, in Maßnahmen des Naturschutzes und der Umweltbildung angeboten. Als Anlaufstellen stehen zum Beispiel Forstämter, Umweltämter oder landwirtschaftliche Betriebe zur Verfügung.
Jugendliche und junge Erwachsene, die ein FSJ oder FÖJ absolvieren möchten, müssen die Vollzeitschulpflicht erfüllt und dürfen das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Dauer der FSJ und FÖJ beträgt in aller Regel zwölf Monate.
Zum 1.6.2008 ist der gesetzliche Rahmen für das FSJ und das FÖJ mit dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) neu festgelegt worden.
Weitere Informationen zum FSJ und FÖJ enthält die Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Für mich und für andere - Freiwilliges Soziales Jahr / Freiwilliges Ökologisches Jahr. Die Broschüre enthält auch eine ausführliche Übersicht, die entsprechende Adressen von Anlaufstellen (FSJ/FÖJ) beinhaltet.
Freiwillige Dienste im Ausland
Freiwilligendienste können innerhalb und außerhalb von Europa absolviert werden. Auslandserfahrung sammeln zwischen Schule und Berufsausbildung oder Studium: Dazu bieten - neben Jobs und Praktika - auch verschiedene freiwillige Dienste Gelegenheit.
Europäischer Freiwilligendienst für Jugendliche
Gemeinsam mit anderen Jugendlichen im europäischen Ausland eine Tagesstätte für Behinderte einrichten, ein bislang ungenutztes Stück Land in einen Park verwandeln, ein altes Fabrikgebäude renovieren und daraus ein Jugendzentrum machen - solche Möglichkeiten bietet die Europäische Kommission jungen Leuten zwischen 18 und 30 Jahren.
Der Europäische Freiwilligendienst für Jugendliche (EFD) dauert von zwei Wochen bis zu maximal zwölf Monaten. Reisekosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden erstattet. Außerdem erhalten die Teilnehmer ein Taschengeld. Neben der Verbesserung der Sprachkenntnisse sind die Erfahrungen, die die Jugendlichen bei diesen Einsätzen sammeln können, auch für die spätere Suche nach einer Ausbildungs- und Arbeitsstelle wertvoll. Deshalb erhalten die Jugendlichen nach Beendigung des EFD ein Zeugnis über die erworbenen Kenntnisse, das sie ihren Bewerbungsunterlagen beilegen können. Der EFD ist kein Ersatz für den Wehr- oder Zivildienst.
In Deutschland wird der EFD, die Aktion 2 im Rahmen des Programms „Jugend für Europa“ der Europäischen Union, von der Deutschen Agentur „Jugend für Europa“ betreut. Dort finden Sie alle Informationen über die Antragsmodalitäten und Ansprechpartner:
Friedensdienste im Ausland
Über Möglichkeiten eines Friedensdienstes im Ausland informiert die Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF), der zum Beispiel die Aktion Sühnezeichen Friedensdienst (ASF) oder der internationale christliche Friedensdienst (EIRENE) angehören.
Die Friedensdienste im Ausland umfassen einen Zeitraum von 12 bis 18 Monaten. Tätigkeitsfelder wie zum Beispiel Umwelt, Soziales, Friedens- und Erinnerungsarbeit stehen im Mittelpunkt der freiwilligen Arbeit. Ein Mindestalter von 18 Jahren wird bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorausgesetzt. Nach den Bestimmungen des § 14b Zivildienstgesetz kann die Teilnahme an einem Friedensdienstprojekt als „anderer Dienst im Ausland“ gewertet werden. Somit besteht die Möglichkeit, den Zivildienst in dieser Form abzuleisten.
Weitere Informationen sind zu erhalten unter:
- „Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden“
- Aktion Sühnezeichen Friedensdienste (ASF) e.V.
- EIRENE, Internationaler Christlicher Friedensdienst e.V.
- pax Freiwilligendienste - Dein Jahr im Ausland
Entwicklungsdienst
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat zu Beginn des Jahres 2008 einen öffentlich geförderten Freiwilligendienst „Weltwärts“ ins Leben gerufen. Der Dienst entsendet Freiwillige in Projekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Alter von 18 bis 28 Jahren, gesundheitliche Eignung für den Auslandseinsatz muss vorliegen
- Hauptschul- oder Realschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung, Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife oder vergleichbare Voraussetzungen
- Deutsche Staatsbürgerschaft oder ein entsprechendes Aufenthaltsrecht
- Gute Kenntnisse einer der Sprachen im Gastland
Die Dauer des Einsatzes kann zwischen 6 und 24 Monaten betragen, die Regeldauer beträgt 12 bis 18 Monate. Grundsätzlich ist eine Entsendung in alle Entwicklungsländer nach der OECD-Länderliste möglich, wobei afrikanische Staaten einen Schwerpunkt bilden sollen.
Arbeitsprojekte sind unter anderem in den Bereichen Armutsbekämpfung, Bildung, Gesundheit, Ernährungssicherung, Umwelt und Wasser vorhanden.
Informationen erhalten Interessierte unter:
Kontakt:
Weltwärts-Sekretariat
Postfach 12 06 19
53048 Bonn
Telefon: 0228 / 243 44 44
Fax: 0228 / 243 44 43
E-Mail: sekretariat@weltwaerts.de



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