Studienabschlüsse
Die Studiengänge können mit unterschiedlichen akademischen Graden und Prüfungen abgeschlossen werden. Welcher Abschluss dabei für Ihren späteren Berufseinstieg am besten geeignet ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Häufig ist durch die Wahl des Studienfaches schon bestimmt, welcher Abschluss erworben werden kann. Die in einem Studienfach möglichen Abschlüsse werden nicht notwendigerweise von allen Hochschulen angeboten.
Die wichtigsten Abschlüsse im Überblick:
Bachelor/Master
Die international üblichen Abschlüsse Bachelor und Master sind durch den Bologna-Prozess auch in Deutschland in vielen Studiengängen an die Stelle der bisherigen Diplome, Magisterabschlüsse und teilweise der Staatsexamina getreten. Mit ihnen wurde ein zusätzliches System gestufter Studienabschlüsse eingeführt. Bachelor- und Masterstudiengänge werden sowohl an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen als auch an Fachhochschulen angeboten. Für beide Studiengänge ist eine Abschlussarbeit (Bachelor-/ Masterthesis) erforderlich. Die Abschlussbezeichnungen (z.B. Bachelor of Science, Bachelor of Arts, Master of Science, Master of Arts) variieren je nach Fächergruppe.
Bachelor
Der Bachelor als „erster berufsqualifizierender Abschluss“ soll der „Regelabschluss“ sein und für die meisten Studierenden zu einer ersten Berufseinmündung führen. Die Regelstudienzeit beträgt 6 bis 8 Semester.
Der Bachelorabschluss berechtigt grundsätzlich zur Aufnahme eines Masterstudiums, jedoch können von den Hochschulen weitere Voraussetzungen für den Zugang festgelegt werden.
Master
Der Master ist als anspruchsvolles Aufbaustudium mit zweitem berufsqualifizierenden Abschluss gedacht. Er setzt einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (z. B. Bachelor, Diplom) zwingend voraus. Die Regelstudienzeit beträgt 2 bis 4 Semester. Masterabschlüsse, die an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen oder an Fachhochschulen erworben wurden, berechtigen grundsätzlich zur Promotion. Sie eröffnen auch den Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes in der öffentlichen Verwaltung.
Staatsexamen
Das Staatsexamen ist eine staatliche Abschlussprüfung. Staatsprüfungen werden von staatlichen Prüfungsämtern abgenommen. Mit bestandenem Staatsexamen ist die Zulassung zu bestimmten Berufen bzw. Vorbereitungsdiensten verbunden. Auch bei Studiengängen, die mit Staatsexamen abschließen, werden zum Teil Bachelor- und Master-Abschlüsse eingeführt.(Lehramtsstudiengänge).
Die Bologna-Reform ist je nach Studienfach und Bundesland unterschiedlich weit fortgeschritten: Die Studienfächer Human-, Tier- und Zahnmedizin sowie Jura zählen zu den Studiengängen, die noch an der traditionellen Studienstruktur festhalten.
Diplomabschluss
Der Diplomabschluss war bislang der klassische Abschluss v.a. in natur-, ingenieur-, wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fächern sowie den Bereichen der darstellenden und gestaltenden Kunst und wird von der jeweiligen Hochschule verliehen.
Das Grundstudium wird mit einer Diplomvorprüfung nach meist 4 Semestern abgeschlossen. Das anschließende 4- bis 5-semestrige Hauptstudium bietet die Möglichkeit der Spezialisierung. Den Abschluss bilden die Diplomarbeit und -prüfung.
Im Rahmen der Bologna-Reform werden Diplomstudiengänge auf Bachelor- und Masterstudiengänge umgestellt.
Magister Artium
Der Magisterabschluss war bislang der klassische Studienabschluss in den Sprach- und Kulturwissenschaften, zum Teil auch in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften.
Ein Magisterstudium hat eine Regelstudiendauer von 8 bis 10 Semestern. Es besteht aus unterschiedlichen Einzelfächern, die in einer Fächerkombination aus meist einem Hauptfach und zusätzlichen Nebenfächern zu studieren sind. In der Regel sind Zwischenprüfungen abzulegen. Mit der Magisterprüfung (Magisterarbeit, schriftliche und mündliche Prüfungen) wird das Studium abgeschlossen.
Im Rahmen der Bologna-Reform werden Magisterstudiengänge auf Bachelor- und Masterstudiengänge umgestellt.
Kirchliche Prüfungen
In theologischen Studiengängen gibt es neben Diplom-, Magister-, Bachelor- und Masterabschlüssen auch die kirchliche Abschlussprüfung als Studienabschluss (Kirchliches Examen). Grundlage ist eine von der Kirchenbehörde erlassene Prüfungsordnung.
Promotion
Die Promotion, der Erwerb eines Doktortitels, setzt in den meisten Fällen einen ersten Hochschulabschluss voraus. Die Promotion ist nur an Universitäten und Hochschulen mit vergleichbarer Aufgabenstellung möglich. Die Zulassung zur Promotion ist in den Promotionsordnungen der Fachbereiche oder Fakultäten geregelt. In der Regel wird ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss (Master, Diplom, Magister, 1.Staatsexamen,1.Staatsexamen für das Lehramt an Schulen der Sekundarstufe II) vorausgesetzt. Die Promotionsordnungen regeln auch, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen ein Fachhochschuldiplom, ein Bachelorabschluss oder ein 1. Staatsexamen für das Lehramt an Schulen der Sekundarstufe I die Zulassung ermöglicht.



Bundesagentur für Arbeit
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