Ausbildungsgeld
Das Ausbildungsgeld ist eine Leistung zur Sicherstellung des Lebensunterhalts, die nur von der Bundesagentur für Arbeit für behinderte Menschen erbracht wird. Wenn Sie keinen Anspruch auf Übergangsgeld haben, können Sie Anspruch auf Ausbildungsgeld haben.
Weiter zur Seite AusbildungsgeldBerufsausbildungsbeihilfe für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung erhalten bei Teilnahme an allgemeinen Maßnahmen der Berufsausbildung Berufsausbildungsbeihilfe. Ob Sie während der Berufsausbildung, der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, der Grundausbildung oder anderer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder auf Ausbildungsgeld haben, können Sie bei Ihrer Beratungsfachkraft erfragen. Bitte informieren Sie sich deshalb rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit.
Weiter zur Seite Berufsausbildungsbeihilfe für Menschen mit BehinderungÜbergangsgeld
Übergangsgeld ist eine Entgeltersatzleistung im Rahmen der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Wenn Sie im Rahmen der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben an einer beruflichen Bildungsmaßnahme teilnehmen, wird unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsgeld als Entgeltersatzleistung gewährt. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Einzelfall erfüllt sind, prüft Ihre Beratungsfachkraft.
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Bundesagentur für Arbeit